Chronik/Oberösterreich

Prozess in Wels: Eintrittsgelder unterschlagen

Der Prozess um eine Veruntreuungsaffäre in einer städtischen Freizeiteinrichtung in Wels hat Dienstagvormittag im dortigen Landesgericht begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten - eine Kassierin sowie drei weitere Bedienstete - Veruntreuung als Haupt- oder Beitragstäter mit einer Schadenssumme von über 358.000 Euro vor. Die Verhandlung ist auf fünf Tage anberaumt.

Jeder dritte Euro wanderte in die eigenen Tasche

Laut Anklage soll die Kassierin von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Unter anderem geht es um Jahreskarten um 350 Euro, die ausgestellt und von den Empfängern bezahlt wurden. Bei der Abrechnung wurden sie aber gegenüber der Kasse wieder storniert und damit auch die Einnahmen dafür. Die anderen Magistratsmitarbeiter sollen von den Malversationen erfahren und Kontrollpflichten bewusst unterlassen haben. Der Strafrahmen beträgt für alle Beschuldigten zehn Jahre Haft. Ein Urteil ist für Ende Juni geplant.

Die Hauptangeklagte bekannte sich zum Prozessauftakt nur teilweise schuldig. Sie beziffert die von ihr veruntreute Summe mit 50.000 bis maximal 150.000 Euro. Den Rest des Schadens ordnet sie anderen zu, weil diese im Kassensystem ebenfalls mit ihrer Kennung abgerechnet hätten. Das Geld habe sie für sich verbraucht. Als in ihrer Dienststelle ein erster Verdacht auftauchte und sie Erklärungsbedarf hatte, redete sie sich damit heraus, dass die Belege und Geld aus ihrem Auto gestohlen worden seien. Auch auf die Fragen der vorsitzenden Richterin in der Schöffenverhandlung, Birgit Dunzendorfer, blieb sie vage: "Ja, vielleicht war das so." Es habe auch niemand ihre Abrechnungen beanstandet. Einen Teil des Schadens habe sie gutgemacht.

Weitere Angeklagte wiesen Vorwürfe zurück

Den anderen drei Angeklagten wird das Unterlassen der erforderlichen Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zur Last gelegt. Diesen Vorwurf wiesen alle zurück. Ein Anwalt beschwerte sich über eine "skurrile Auslegung der Gesetze": Sein Mandant sei nicht dazu da, zu überprüfen, ob Gesetze verletzt werden, sondern um für einen ordentlichen Betrieb zu sorgen.

In dem Prozess ist die Befragung von 19 Zeugen geplant. Er soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Weitere drei Verhandlungstage sind im kommenden Monat geplant, das Urteil am 28. Juni.