IS-Unterstützer in Linz zu Haftstrafe verurteilt
Ein ehemaliger IS-Unterstützer ist am Montag in Linz wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und damit an einer kriminellen Organisation vor dem Schöffengericht gestanden. Er soll 2014 und 2015 Videos von Hasspredigern und Enthauptungen verbreitet haben. Der Österreicher bekam dafür 18 Monate Haft, drei davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wegen der strengen Sicherheitskontrollen beim Einlass in den Schwurgerichtssaal im Landesgericht begann der Prozess verspätet. Auf der Anklagebank saß der Sohn von Aleviten, der "auf der Suche nach dem Sinn des Lebens" zuerst beim Islam und dann beim IS fündig wurde. Er informierte sich intensiv im Internet und war "von der Idee des Kalifats überzeugt", erklärte der ehemalige Staatsmeister im Thai-Boxen. Wegen Verletzungen hatte er seine aktive Laufbahn beenden müssen. Danach begann er sich zu radikalisieren, meinte der Staatsanwalt.
Initialzündung sei eine Pilgerreise nach Mekka und Medina 2014 gewesen. Danach wurde auf dem Balkon seiner Linzer Wohnung die IS-Fahne gehisst, und der Verfassungsschutz begann den Vater von vier Kindern zu observieren. Der Angeklagte ließ sich einen Bart wachsen, besuchte regelmäßig eine Linzer Moschee, begann Arabisch zu lernen und tauschte sich mit Gleichgesinnten aus. Er zeigte sich vom Jihadisten-Netzwerk "Islamischer Staat" (IS) begeistert, so die Anklagebehörde. Seine Frau musste sich verschleiern, und der damals fünfjährige Sohn durfte im Kindergarten nicht mehr an Feiern von christlichen Festen teilnehmen.
"Ich wollte unbedingt zu der Gemeinschaft dazugehören", soweit zeigte sich der Angeklagte im Prozess geständig. Daher habe er sich den IS gutgeredet, ihn aber nie aktiv unterstützt. 50 Boxer, die er als Trainer betreute, will er auch nicht für den Nahkampf ausbildet haben. "Sport ist Sport", meinte er. Und das bei einer Hausdurchsuchung der Staatsschützer sichergestellte Material auf dem PC wie Reden von Hasspredigern oder Hinrichtungsvideos hätte er nur zu Recherchezwecke gespeichert, versicherte er. Sein Verteidiger sah daher keine strafrechtliche Relevanz in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, es fehlten die Beweise für eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.
Die Anklagebehörde hingegen sprach sehr wohl von einer Beteiligung, wenn auch nicht als aktives Mitglied sondern auf "sonstige Weise". Er habe sehr wohl für die Ideologie und die Ziele des IS geworben und Propagandavideos verbreitet. Generalpräventiv forderte der Staatsanwalt eine teilbedingte Haft. Der Verteidiger wollte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten, der derzeit eine Ausbildung zum Diplom-Fitnesstrainer absolviert und heute mit "dem Ganzen nichts mehr zu tun" haben möchte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als "kleiner Bestandteil" die Begeisterung für den IS "uneingeschränkt nach außen getragen" habe. Er habe diesen nicht nur gutgeredet sondern gutgeheißen. Daher sei ein Teil der Strafe generalpräventiv unbedingt ausgefallen. Allerdings räumte das Gericht die Möglichkeit einer Fußfessel ein.