Chronik/Oberösterreich

Nebenbuhler muss jetzt zahlen

Albert S. ist ein gebrochener Mann. Der 49-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land lebte jahrelang im Glauben, vier Kinder mit seiner Lebensgefährtin gezeugt zu haben. DNA-Tests haben das Gegenteil bewiesen - keines der Kinder ist von ihm (der KURIER berichtete).

Beim mittlerweile 21 Jahre alten Andreas steht bereits fest, dass der 72-jährige Franz St., ein ehemaliger Landwirt, der leibliche Vater ist. Der Betrogene klagte seinen Nebenbuhler auf 72.000 Euro "Schadenersatz", weil er dessen Sohn groß gezogen habe. "Andreas hat alles von mir bekommen: Computer, Moped, Auto. Ich will was zurückhaben, meine heile Welt wurde zerstört", sagte S. am Donnerstag bei der Verhandlung im Bezirksgericht Weyer. Nach vier Stunden war schließlich klar, dass St. zahlen muss. Offen ist noch, wie viel.

Richterin Christine Hiemesch-Hofmeister hat nun zwei Monate Zeit, um ihre Entscheidung den beiden Parteien schriftlich zuzustellen. "Schade, dass vom Angeklagten nichts angeboten wurde", sagte die Richterin nach Prozessende.

Kein Vergleich

Ein Vergleich zu Beginn der Verhandlung war nämlich gescheitert. St., der früher eine Wohnung an S. vermietet hatte, beharrte nämlich darauf, keinen Cent zahlen zu wollen. Auch während der Verhandlung erklärte der 72-Jährige mehrmals, er sei ein armer Bauer, habe nie etwas besessen und könne daher auch kein Geld aufbringen. "Wir sind nicht einmal auf Urlaub gefahren", meinte St., der vor Kurzem Goldene Hochzeit mit seiner Frau Rosa gefeiert hat.

Rogler ließ das nicht gelten: "Und was ist mit den hohen Förderungen für die Landwirtschaft, was mit den vier Wohnungen, die Sie vermietet haben?" St. darauf: "So viel hat das auch nicht eingebracht." Der Anwalt des betrogenen S., Christoph Rogler, rechnet nicht damit, dass sein Mandant die volle Summe zugesprochen bekommt, sagt aber: "Warten wir einmal ab, was die Frau Rat berechnet."

DNA-Test

Der leibliche Vater der drei anderen Kuckuckskinder - Verena (24), Victoria (15) und Alexander (13) - ist nach wie vor unbekannt.
Richterin Hiemesch-Hofmeister: "Vor allem im Fall der beiden Minderjährigen wird es jetzt meine Aufgabe sein, die Vaterschaft feststellen zu lassen."
Das heißt im Klartext: St. muss sich erneut einem DNA-Test unterziehen.