Luchs-Abschuss: Nationalpark fordert Schadenersatz
Auf eine Geldstrafe von 1920 Euro reduziert hat das Oberlandesgericht Linz am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil gegen eine 64-jährige Jägerin, die im Frühling 2013 einen Luchs aus dem Nationalpark Kalkalpen erlegt hat. Der Senat sah keine Tierquälerei, sondern bloß eine Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands.
Für den illegalen Abschuss hatte die Frau ursprünglich drei Monate bedingt und eine Geldstrafe ausgefasst. Dem Nationalpark Kalkalpen waren in erster Instanz noch 12.101 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Nun aber verwies ihn das Oberlandesgericht auf den Zivilrechtsweg. Denn es sei kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden, zumal es sich um einen wild geborenen Luchs gehandelt habe.
Republik geschädigt
Erich Mayrhofer, Direktor des Nationalpark Kalkalpen, möchte das Urteil nicht kommentieren. Er besteht aber auf den Schadenersatz, den das Landesgericht Steyr im November 2015 festgesetzt hatte. "Die Republik und die Natur wurden geschädigt. Wir versuchen, das Geld außergerichtlich zu bekommen. Wenn die Jägerin nicht zahlt, ziehen wir vor Gericht."
Der Rechtsbeistand der 64-Jährigen hält eine solche Lösung für unwahrscheinlich. "Aus meiner Sicht gibt es keinen nachvollziehbaren Anspruch."
Weitere Luchse vermisst
Während das Strafverfahren gegen die Jägerin beendet ist, ermittelt die Staatsanwalt weiterhin gegen den Ehemann der Frau sowie gegen unbekannte Täter – immerhin gehen dem Nationalpark vier weitere Luchse ab.
Unabhängig davon erhofft sich Mayrhofer für die Zukunft eine engere Zusammenarbeit mit Behörden und Jägern, um den Luchsbestand zu schützen. "Wildhüter können wir uns nicht leisten. Aber wir werden das Monitoring mit Kameras und Sendern verstärken."
Im Vorjahr gab es wegen fehlender männlicher Raubkatzen erstmals seit Langem keinen Nachwuchs. Bereits heuer könnte es wieder klappen. Der Nationalpark hofft, noch vor der Paarungszeit Ende Februar einen männlichen Luchs aus der Schweiz aussetzen zu können.
Landesjägermeister Sepp Brandmayr respektiert diesen Schritt. Solange sich das Luchs-Projekt in Grenzen halte, sei das "in Ordnung": "Der illegale Abschuss hat dem Ansehen der Jägerschaft sehr geschadet." Und das Urteil des Oberlandesgerichts? Brandmayr: "Eine Abschreckung ist das nicht."