Linz: Anwalt will kriminelle Ausländer nicht verteidigen
Von Jürgen Pachner
Der Linzer Anwalt Klaus Burgholzer sorgt mit einem aktuellen Schreiben an die oö. Rechtsanwaltskammer (RAK) für Aufsehen. Darin erklärt er, dass er es moralisch nicht für vertretbar hält, "ausländische Personen, die sich in unser Land begeben, um hier kriminellen Tätigkeiten nachzugehen, rechtsanwaltlich zu vertreten". Er habe bereits vor Jahren mitgeteilt, dass diese Vorgangsweise dazu führe, "dass immer mehr ausländische Kriminelle in unser Land kommen werden und die Bevölkerung terrorisiert und mit Gewalt eingeschüchtert wird".
Diesen Bedenken sei von der Kammer damals nicht Rechnung getragen worden. "Aus moralischen Gründen und aus Gründen der Ideologie – ich bin politisch rechtsorientiert, also volkstreu und heimattreu – ist es für mich nicht weiter vertretbar, kriminelle Ausländer als Verfahrenshelfer zu verteidigen", schreibt Burgholzer.
Der Anwalt hält auch fest, dass "dem kriminellen Ausländer das Unrecht seiner Tat nicht bewusst (fehlendes Schuldbewusstsein)" sei. Dieser werde "in keiner Weise davon abgehalten, weitere kriminelle Taten in unserem Land zu begehen (fehlende Spezialprävention)". Auch andere kriminelle Ausländer würden, "so wie in der Vergangenheit, massenhaft dazu ermutigt, in unser Land zu reisen, um hier Menschen auszurauben, zu vergewaltigen, zu ermorden, einzubrechen, mit Drogen zu handeln und dergleichen mehr."
Berufliches Ethos
Weiters hält Burgholzer fest, dass er sich seinen anwaltlichen Verpflichtungen, Verfahrenshilfe zu erbringen, keinesfalls entziehen möchte. "Ich ersuche, mir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Opfer von Ausländerkriminalität – deren Zahl ja von Tag zu Tag größer wird – als Verfahrenshelfer anzuvertrauen", schreibt er. Und er fordert seine Interessenvertretung auf, darauf hinzuwirken, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, dass mehrfach vorbestraften – und trotzdem nicht abgeschobenen Ausländern – Verfahrenshilfe nicht mehr gewährt werden kann.
Kammer-Präsident Franz Mittendorfer zeigt sich über den Brief wenig erfreut. "Diese Position ist überraschend, sie ändert aber nichts an der Verpflichtung, auch Ausländern Verfahrenshilfe zu gewähren." Eine Einstellung, wie Burgholzer sie in seinem Brief zur Schau stelle, habe mit Berufsethos nichts zu tun: "Wir werden das disziplinarrechtlich behandeln."