Kreisverkehr ist in Schwand unliebsames Thema
Wem gehören die Gründe an der Bäckerkreuzung in Schwand, die bereits vor zehn Jahren durch einen Kreisverkehr entschärft hätte werden sollen? Es ist eine einfache Frage, die niemand beantworten will. Am Gemeindeamt erhält man keine Auskunft, Landwirte beenden abrupt das Gespräch.
In der kleinen Innviertler Gemeinde sitzt der Schock nach dem Busunglück vom vergangenen Freitag noch immer tief. Ein Lkw-Zug hatte einen Schulbus gerammt, der 12-jährige Florian M. starb, 17 weitere Schüler und die beiden Lenker wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Daran, dass ein Kreisverkehr die Tragödie vielleicht verhindert hätte, will in Schwand niemand erinnert werden. Der bisher letzte Anlauf für einen Kreisverkehr an der unfallträchtigen Kreuzung, die derzeit mit einer Stopptafel, Rüttelstreifen und Hinweisen am Boden geregelt ist, war im Jahr 2000 gescheitert. An den überzogenen Forderungen der damaligen Grundbesitzer, wie es heißt.
„Ich war damals noch nicht im Amt. Über die Höhe der Ablöse gingen die Vorstellungen sehr weit auseinander“, sagt Bürgermeister Johann Prielhofer. Von einer Enteignung habe die Gemeinde abgesehen, weil das die Gesprächsbereitschaft bei anderen Grundstücksablösen nicht erhöht hätte.
Mit den aktuellen Grundbesitzern wird nun das Land federführend verhandeln. „Ich habe den Kontakt hergestellt. Man kann ihnen überhaupt keinen Vorwurf machen“, betont der Bürgermeister. „Ja, wir wurden angerufen“, bestätigt die Frau eines Grundbesitzers im Gespräch mit dem KURIER. Der Baubeginn für den Kreisverkehr ist, wie berichtet, frühestens im Jahr 2015 geplant.
Rückkehr
An der Hauptschule von Neukirchen stand auch der Dienstag im Zeichen der Trauer um den verstorbenen Florian . Ein Teil der Kinder, die bei dem Busunfall leichter verletzt wurden, kam erstmals wieder in den Unterricht.
Die Unfalllenker sollen noch diese Woche einvernommen werden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte der Lkw-Lenker von seinem Handy abgelenkt worden sein und deshalb eine Stopptafel übersehen haben. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Mann darf sich frei bewegen und auch das Land verlassen, weil es sich bei den Vorwürfen um kein Vorsatzdelikt handelt.