„Kein Zutritt für Dunkelhäutige“: Disco-Betreiber verurteilt
Von Jürgen Pachner
Zur Zahlung von 1000 Euro Schadenersatz wurde laut ORF nun der Betreiber der seit September geschlossenen Linzer Diskothek „Nachtwerft“ verurteilt. Einer seiner Mitarbeiter hatte – wie berichtet – am 17. Dezember 2011 einem Unternehmensberater mit türkischen Wurzeln den Zutritt in den Tanztempel verweigert. Das Bezirksgericht Linz sah darin einen klaren Fall von Diskriminierung und fällte den Schuldspruch. Der Betroffene sei „besonders gedemütigt und vor Zeugen bloßgestellt“ worden, lautete die Begründung. Der Disco-Betreiber muss insgesamt 1000 Euro Schadenersatz samt Zinsen sowie 270 Euro Verfahrenskosten begleichen.
Nicht für Ausländer
Cüneyt C. ist österreichischer Staatsbürger, seine Eltern wurden in der Türkei geboren. Am 17. Dezember 2011 wollte der Akademiker nach einer Weihnachtsfeier um Mitternacht noch mit vier Freunden die Diskothek in der Industriezeile besuchen. Vor dem Eingang hatte sich eine Warteschlange gebildet, das Quartett stellte sich brav in der Reihe an.
Als C. nach 15 Minuten beinahe schon im Lokal war, klopfte ihm von hinten der Türsteher auf die Schulter und verlangte seinen Ausweis zu sehen. „Schaue ich aus wie 17?“, fragte der 30-Jährige. Der Security-Mann erklärte, dass er keine Dunkelhäutigen einlassen dürfe. C. zeigte ihm den Ausweis und fragte, ob er richtig gehört habe. Antwort des Türstehers: „Ausländer haben keinen Zutritt“. Die Freunde von C. konnten ungehindert ins Lokal und mussten auch ihre Ausweise nicht herzeigen. Der 30-Jährige wandte sich vor der Disco an einen Polizisten und erstattete Anzeige wegen Diskriminierung. Ein leitender Nachtwerft-Mitarbeiter, der das sah, fragte was denn los sei. C. erklärte ihm, dass er nicht in die Disco dürfe, weil er dunkelhäutig sei. „Das hätte der Türsteher so nicht sagen dürfen“, erwiderte der Mitarbeiter. Eine Rücknahme der Einlassverweigerung gab es nicht.
Bereits im Oktober 2012 war die Gleichbehandlungskommission des Bundeskanzleramtes zu der Überzeugung gelangt, dass C. allein wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit nicht ins Lokal gelassen worden sei. Der Disco-Chef hatte sich damals aber geweigert, Schadenersatz zu leisten.