Glücksspiel: Verwaltungsgerichtshof kippt Entscheidung aus Oberösterreich
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat im Zusammenhang mit Glücksspiel-Automaten drei Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich aufgehoben.
In dem Verfahren geht es um die Klage von Betreibern, deren Glücksspielautomaten in den vergangenen Jahren von der Finanzpolizei beschlagnahmt worden waren und die Strafe zahlen sollten. In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen in begrenzter Zahl zur Verfügung. Das Landesverwaltungsgericht befasste den Europäischen Gerichtshof . Dessen Richter erklärten, dass der freie Dienstleistungsverkehr der österreichischen Regelung entgegenstehe, wenn diese nicht wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolge.
Das Landesverwaltungsgericht entschied danach in drei Fällen, das österreichische Glücksspielgesetz widerspreche dem Unionsrecht und sei daher nicht anzuwenden. Weil dies dazu geführt hätte, dass das Aufstellen von Glücksspielautomaten ohne Beschränkung möglich wäre, wandte sich der Finanzminister gegen diese Entscheidungen an den VwGH. Dieser hob sie nun auf.
Ob das österreichische Glücksspielgesetz dem Unionsrecht widerspreche, könne nur nach entsprechenden Ermittlungen durch das Landesverwaltungsgericht und anhand konkreter Tatsachenfeststellungen beurteilt werden. Dies müsse in weiteren Verfahren berücksichtigt werden, so der VwGH.
In Oberösterreich wurden zwischen 2010 und 2012 fast 900 Glücksspielautomaten beschlagnahmt.