Chronik/Oberösterreich

Fünf Jahre Haft für Ex-Bordellkönig

Trotz seiner jahrelangen Rotlicht-Vergangenheit tritt der gelernte Immobilienmakler Alexander G. optisch noch immer als seriöser Geschäftsmann auf. Mit grauem Anzug, Brille und dezentem Schuhwerk präsentierte er sich am Freitag dem Schöffensenat im Landesgericht Wels.

Die von Staatsanwalt Franz Haas vorgebrachten Anklagepunkte schienen daher auf dem ersten Blick nicht ganz zum äußeren Erscheinungsbild zu passen: Nötigung, Sachbeschädigung, schwerer Betrug, Körperverletzung und Brandstiftung.

Handlanger

Der promovierte Betriebswirt soll von Jänner 2007 bis Jänner 2013 die Führungsriege des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21" für kriminelle Handlangerdienste angeheuert und sie damit auch finanziell beträchtlich gefördert haben. Das vorrangige Ziel war, Konkurrenten einzuschüchtern. "Er wollte sich eine Schutztruppe aufbauen, um eine Marktherrschaft zu erlangen", erklärte der Staatsanwalt. Haas warf G. die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

Kein Nazi

"Dieser Mann war definitiv kein Mitglied des ,Objekt 21’. Er ist kein Nazi – sondern ein Kaufmann, der irgendwann in eine Branche gewechselt ist, in die er nicht hätte wechseln sollen", sagte Verteidiger Nikolaus Rast. Im Rotlichtmilieu würden aber andere Sitten herrschen. "Dort wird nicht lang gefackelt, da geht man nicht glimpflich miteinander um." Der 53-Jährige habe das am eigenen Leib zu spüren bekommen und sich schützen wollen.

G. soll Störaktionen bei Mitbewerbern in Auftrag gegeben haben. Unter anderem gab es einen Buttersäureanschlag auf ein Bordell in Wien, es wurden giftige Skorpione ausgesetzt und einem Geschäftspartner sollten die Kniescheiben zertrümmert werden. Auf einen bekannten Wiener Saunaclub wurden drei Brandanschläge sowie eine Bitumenattacke auf die Fassade verübt. Bei der dritten Brandlegung ist das Gebäude vollständig vernichtet worden. Für diese Tat soll G. auch extra ein Fluchtmotorrad bereitgestellt haben.

"Mein Mandant bekennt sich wie schon im Vorverfahren zu allen Vorwürfen schuldig. Er hat mit der Polizei zusammengearbeitet und bereits einen erheblichen Teil des Schadens gutgemacht", betonte Verteidiger Rast. Er appellierte an das Gericht, das im Urteil zu würdigen. "Hier spricht alles dafür, eine Strafe ganz, ganz unten (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) anzusiedeln. G. habe die "Objekt 21"-Leute nur als Schutztruppe engagiert und nicht, weil er Neonazis fördern wollte.

Der Staatsanwalt verzichtete auf die Einvernahme der 14 geladenen Zeugen. G. hatte das Schlusswort: "Ich werde in Zukunft auch alles andere gutmachen, aber dafür muss ich arbeiten können."

Nicht rechtskräftig

Das Urteil: Fünf Jahre Haft – nicht rechtskräftig. Als mildernd wurde gewertet, dass der Angeklagte unbescholten und geständig war und Teile des Schadens ersetzt hatte. Drei Privatbeteiligten wurden aber noch Schadenersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 660.000 Euro zugesprochen. G. verzichtete auf weitere Rechtsmittel und nahm die Strafe an, Haas gab keine Erklärung ab.

Rechtsanwalt Rast schien zufrieden: "Ein hartes, aber faires Urteil."