Frau in Steyr erschlagen: Sohn wird in Anstalt eingewiesen
Ein Geschworenengericht in Steyr hat einen 35-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, seine Mutter mit einem Stein und einer Axt erschlagen zu haben, am Mittwoch einstimmig schuldig gesprochen und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Mann als zum Tatzeitpunkt im heurigen April nicht zurechnungsfähig und weiterhin gefährlich beurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Laut einem Gutachten leidet der Betroffene unter einer paranoiden Schizophrenie. Diese äußerte sich darin, dass er an eine Verschwörung gegen sich glaubte, und der Überzeugung war, dass seine Mutter und sein Vater nicht wirklich seine leiblichen Eltern sind. Mehrmalige Behandlungen im Spital halfen laut seinen Angaben nicht. Die ihm verschriebenen Medikamente nahm er absichtlich nicht ein, auch ärztliche Hilfe lehnte er ab. Obwohl ihn seine Eltern, bei denen er lebte, dazu aufforderten.
Vater die Tat gestanden
Bei seiner Befragung in der Verhandlung erklärte er, zum Tatzeitpunkt wie ferngesteuert gewesen zu sein. Er sei seit längerem überzeugt gewesen, sein Gehirn werde von außen gesteuert. Er habe sich Sachen im Kopf "zusammenkonstruiert", in einer anderen Realität gelebt und nichts dagegen tun können. Am 13. April sei es zu einem Streit mit seiner Mutter gekommen. Im Garten habe er mit einem Stein auf ihren Kopf, als sie schon am Boden lag auch noch mit einer Axt zugeschlagen. Das überlebte die Frau nicht.
Dann verhüllte er die Tote mit einer Decke, wusch seine Hände und verbrannte seine blutbefleckte Hose. Als sein Vater dazukam gestand er ihm, dass er die Mutter getötet habe. Dieser glaubte allerdings zunächst, er habe sie nur geschlagen. Dennoch sagte er seinem Sohn, dass er nun keinen Platz mehr im Hause habe.
"Stimmen haben das angeordnet"
Daraufhin sei er "aufgewacht", schilderte der 35-Jährige vor Gericht. Er ging zum in der Nähe befindlichen Gericht, traf dort auf Staatsanwalt Guido Mairunteregg und gestand ihm die Tat: "Stimmen haben das angeordnet." Im diesem Augenblick kam ein Polizist dazu, der den Verdächtigen festnahm. Denn der Vater hatte inzwischen seine getötete Frau gefunden und Alarm geschlagen.
Seit seiner Verhaftung wird der Mann in der Landesnervenklinik behandelt. Unter dem Einfluss der Medikamente seien die "Konstruktionen" zusammengebrochen. Er könne jetzt wieder klar denken, wisse, dass Mutter und Vater seine leiblichen Eltern seien und er zwei Kinder habe. Auch den Rechtsanwalt, der ihn verteidigt, dessen Auftrag er aber anfangs bezweifelte, erkennt er nun an.
Gutachten: exzessive Gewalteinwirkung
Sein Vater, der als Zeuge aussagte, schilderte, dass die vergangenen Jahre mit seinem Sohn schwierig gewesen seien. Die von ihm und seiner Frau erbetene Unterbringung in einer betreuten Wohneinheit sei nicht erfolgt. Auch seine Schwester berichtete, vernünftige Gespräche seien mit ihm nicht möglich gewesen.
Die Gerichtsmedizinerin erläuterte zu ihrem Gutachten, an der Toten seien massive Verletzungen im Schädelbereich gefunden worden, die auf eine "ganz, ganz exzessive Gewalteinwirkung" hinweisen und den geschilderten Tathergang bestätigen würden.