Chronik/Oberösterreich

Flucht: Häftling schnitt Gitterstäbe mit Flex durch

Auf der Linzer Shoppingmeile, der Landstraße, herrschte am Dienstagvormittag Ausnahmezustand: Hubschrauber kreisten über der Innenstadt, Polizeihunde wuselten hochkonzentriert durch die Straßen und die Einkaufszentren Passage City Center, Atrium und Arkade wurden vorübergehend von Polizisten umstellt.

Einbruchsdiebstahl

Alle Inhalte anzeigen

Die großangelegte Suchaktion nach dem um 8 Uhr morgens aus der Justizanstalt Linz entflohenen Häftling Rafal Robert W. (36) blieb vorerst erfolglos. Zeugen hatten ihn noch in der Nähe der Einkaufszentren gesehen, dann verlor sich seine Spur. Der Pole dürfte in seinem blauen Arbeitsgewand im morgendlichen Trubel untergetaucht sein.
Leiter, Flex, HammerSein Ausbruch klingt abenteuerlich: Dienstagfrüh sollte der Häftling – er galt als sehr umgänglich und fleißig – in der Anstaltswerkstatt Autos waschen. In einem unbeobachteten Moment griff der gelernte Mechaniker zu einer Leiter und einem Winkelschleifer, einer so genannten Flex, und schnitt das Sicherungsgitter über einer Dachkuppel auf. Das Plexiglas zerschlug er anschließend mit einem Hammer und gelangte vom Dach aus über ein Stiegenhaus in die Freiheit.

Auf der Straße dürfte er kaum aufgefallen sein: Er trug eine blaue Latzhose und ein T-Shirt. In der Pochestraße ist derzeit eine Baustelle, wo die Arbeiter ähnlich gekleidet waren. Es wird vermutet, dass er auf der Flucht von Komplizen aufgenommen wurde. Die Fahndung läuft auf Hochtouren.

Rafal Robert W. wurde im Dezember 2012 wegen Einbruchsdiebstahls festgenommen und im Mai rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Als Mitglied einer kriminellen Vereinigung soll er zwei Luxusautos – einen BMW für 80.000 Euro und einen Volvo für 45.000 Euro – gestohlen haben. 2016 wäre er wieder auf freiem Fuß gewesen. Wegen guter Führung hätte er gute Chancen auf eine frühzeitige Entlassung gehabt, heißt es von der Gefängnisleitung.
Der Gesuchte ist etwa 1,85 Meter groß, schlank und hat eine Stoppelglatze. Er gilt nicht als gewalttätig.