Chronik/Oberösterreich

Fall Molnar: Richter muss erst Verjährung klären

Wie wenn man den Deckel zumachen würde“: Was der heute 67-jährige Jenö Molnar als Kind in oberösterreichischen Heimen mitmachen musste, hat er lange verdrängt, „sonst hätte ich Schluss gemacht.“ Ein psychiatrischer Gutachter attestiert ihm mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 bis 80 Prozent Amnesie, und das könnte die 30-jährige Verjährungsfrist hemmen.

Jetzt macht Molnar den Deckel wieder auf und klagt – wie berichtet – das Land Oberösterreich auf 1,6 Millionen Euro Schadenersatz für seine verlorene Kindheit, in der er glaubte, ein Vollwaise zu sein. Molnars Vertrauter schilderte am Dienstag beim Prozess in Linz, der heute im deutschen Trier lebende Kläger habe sich erst 2007 nach einer lebensbedrohenden Operation geöffnet und sich alles von der Seele geschrieben.

Mit Schmerzen„Ich schrieb vier Wochen von früh bis spät“, sagt Molnar selbst, und dass es mit Schmerzen verbunden gewesen sei. Alle Erlebnisse in den Heimen sind darin festgehalten, wie er bewusstlos geprügelt und vergewaltigt worden sei, „eine völlig normale Geschichte in den oberösterreichischen Heimen.“

Sein Freund spürte 1986 Molnars Mutter in Österreich auf. Man hatte ihr den Sohn als Baby abgenommen und ihr vorgeschwindelt, er sei von seinem Vater – einem Besatzungssoldaten – mit in die USA genommen worden.

Im KURIER-Interview verlangt Molnar „Gerechtigkeit“. Der Richter muss nun entscheiden, ob der Fall verjährt ist, oder ob der Ex-Zögling erst nach seiner Operation in der Lage war, Ansprüche geltend zu machen. Erst dann kann über den Schadenersatz verhandelt werden. Das schriftliche Urteil wird bis Ende März erwartet.

Eine außergerichtliche Einigung im Fall Molnar ist unwahrscheinlich. Landeshauptmann Josef Pühringer will den Fall ausjudizieren lassen – aus Fairnessgründen gegenüber Opfern, die nicht geklagt haben.

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