Explosion bei Hochzeitsschießen
Von Jürgen Pachner
In vielen Gemeinden des oberösterreichischen Salzkammerguts gehört das Hochzeitsschießen zum Brauchtum. Dort ist es gelebte Tradition, dass die Braut am Tag der Hochzeit meist von einer Gruppe Junggesellen auf diese Weise lautstark begrüßt wird. In Nußdorf am Attersee ereignete sich am Samstagnachmittag dabei aber ein tragisches Unglück. Ein 18-Jähriger wurde bei der Explosion eines mit Gas-Luft-Gemisch gefüllten Luftballons, den er in der Hand hielt, schwer verletzt. Der junge Mann wurde mit dem Helikopter ins Landeskrankenhaus Salzburg geflogen.
Selbstentzündung
Der Unfall hatte sich gegen 13.15 Uhr vor dem Haus der Braut Maria R. zugetragen. Die Trauung war für 14 Uhr angesetzt, das lautstarke Spektakel sollte unbedingt noch davor stattfinden. Eine Gruppe von Hochzeitsschützen befüllte deshalb vor dem Anwesen mehrere Luftballons mit Acetylengas. Diese wurden anschließend auf eine Wiese transportiert, wo sie mit glühenden Nägeln, die an Stangen befestigt waren, kontrolliert zur Detonation gebracht werden sollten. Andreas W. nahm zwei gefüllte Ballone in seine Hände. Er wollte sie zur Wiese bringen und dort ablegen. "Dabei dürfte sich einer der Luftballons plötzlich entzündet haben", erklärt Petra Datscher, Sprecherin der Landespolizeidirektion Oberösterreich.
Eine mögliche Ursache für die Selbstentzündung könnte gewesen sein, dass der Ballon im Zuge des Transports ein wenig an der Kleidung des 18-Jährigen gerieben hatte. Andreas W. erlitt bei der Explosion im Bereich des Oberkörpers und der Hände Verbrennungen ersten und zweiten Grades. Er wurde verarztet und ins Spital nach Salzburg gebracht. Die Hochzeit fand ohne ihn statt.
"Laut Auskunft der behandelnden Ärzte wird er auch noch in den kommenden Tage dort bleiben müssen", sagt Datscher. Der junge Mann dürfte bei dem Unglück auch ein leichtes Knalltrauma erlitten haben.
Ein polizeiliches Nachspiel wird der Vorfall jedenfalls nicht haben. Datscher: "Es war alles rechtens. Das Hochzeitsschießen wurde genehmigt – es ist bei der Gemeinde angemeldet worden."