„Der Kummer frisst mich total auf“
Albert S. wird am 7. November 50. Groß feiern wird er seinen runden Geburtstag aber nicht. „Ich bin ganz alleine, hab` alles verloren, was mir im Leben etwas bedeutet hat", sagt er mit geknickter Stimme. S. ist jener Mann, dem seine ehemalige Lebensgefährtin vier Kuckuckskinder untergejubelt hat (der KURIER berichtete). Obwohl er schon fast zwei Jahre lang Bescheid weiß, nehme ihn die Sache nach wie vor sehr mit. „Viele reden mich noch immer blöd an", ist der aus Laussa im Bezirk Steyr-Land stammende Arbeiter verzweifelt.
Er leide seit Wochen an Bluthochdruck und habe täglich starke Kopfschmerzen. „Der Kummer frisst mich total auf", klagt S. im Gespräch mit dem KURIER. Diese Woche ließ er sich endlich bei einem Steyrer Internisten durchchecken. Er habe auch große Angst davor, alleine alt zu werden. „Ich bin irgendwann in einem Heim und keiner wird sich um mich kümmern."
Handyrechnung
Was dem 49-Jährigen momentan am meisten zu schaffen macht: Die beiden mittleren Kinder Victoria (15) und Alexander (13), deren leiblicher Vater der 73-jährige Altbauer Franz St. ist, haben den Kontakt zu ihm völlig abgebrochen. „Ich habe sie mehrmals am Handy angerufen. Sie heben einfach nicht mehr ab." Dabei zahle er nach wie vor die Telefonrechnung der beiden.
Apropos Geld: Auch finanziell habe der Gehörnte einen großen Schaden erlitten – nicht nur, dass er jahrelang für vier Kinder gezahlt hat, die nicht von ihm stammen. „Ich habe in den vergangenen eineinhalb Jahren rund 37.600 Euro ausgegeben, für Gerichts- und Anwaltskosten sowie für mehrere DNA-Tests", betont S.
Obwohl Nebenbuhler St., der auch Erzeuger des ältesten Sohnes Andreas (22) ist, vom Gericht rechtskräftig dazu verpflichtet wurde, S. 102.000 Euro (plus Zinsen seit Mai 2011) zu zahlen, wird der Vater der Kuckuckskinder wohl kaum etwas von diesem hohen Betrag sehen. St. habe sich im Prozess als völlig vermögenslos präsentiert, außerdem müsse er von seiner Mindestpension Unterhalt für die minderjährigen Kinder Victoria und Alexander zahlen. „Erst wenn die zwei eine Lehre abgeschlossen und einen Job haben, kann man seine Pension pfänden lassen, vorher nicht", sagt S. Und immerhin sei St. bereits 73.
Lügen
Vom vierten Kind, der 25 Jahre alten Verena, wisse man nach wie vor nicht, wer der leibliche Vater ist. „Das bringe ich schon noch heraus", gibt sich S. kämpferisch. Auch seine Ex-Lebensgefährtin, mit der er 21 Jahre zusammenlebte, wolle er nun wegen Betrugs klagen – koste es, was es wolle. „Sie hat mit ihren Lügen mein Leben zerstört."