Eigenes Gesetz für Enteignung von Hitlers Geburtshaus
Das Innenministerium hat am Freitag ein Gesetz für die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn in Begutachtung geschickt. Die Republik Österreich komme damit ihrer historischen Verantwortung nach, an diesem Ort Wiederbetätigung und bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus zu unterbinden, hieß es in einer Aussendung.
Das Innenministerium hat das Gebäude seit 1972 gemietet. Man sei bestrebt, zu verhindern, dass das Geburtshaus eine "Pilger- oder Gedenkstätte" für Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut wird. Im Rahmen eines Mietverhältnisses sei das jedoch nicht auf Dauer möglich, hieß es weiters. Nachdem die Verhandlungen über einen Kauf der Liegenschaft gescheitert sind, soll nun das Eigentumsrecht durch Enteignung an die Republik überragen werden.
Der am Freitag versandte Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass ein eigenes Bundesgesetz über Enteignung der Liegenschaft erlassen wird. Laut Aussendung ist eine angemessene Entschädigung vorgesehen.