Chronik/Oberösterreich

Drei Monate bedingt für Luchs-Abschuss

Mit einer milden Strafe ist eine 64-jährige Jägerin am Donnerstag im Landesgericht Steyr davongekommen. Für den Abschuss eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen, OÖ, verurteilte sie der Richter zu drei Monaten bedingter Haft und 2880 Euro Geldstrafe. Außerdem muss die Frau 12.101 Euro Schadenersatz an den Nationalpark leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt legte der 64-Jährigen die Schädigung des Tierbestandes und Tierquälerei zur Last und sah die "vorsätzliche Tötung eines Luchses zu Präparationszwecken". Strafrahmen: Bis zu zwei Jahre Haft. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und sprach von einem "blöden Versehen". Sie habe den Luchs in einem Forstrevier bei Weyer, Bezirk Steyr-Land, im Mai 2013 mit einem Fuchs verwechselt und abgeschossen, denn "Raubzeug muss man erlegen". Anstatt die Polizei zu informieren, brachte die Frau den Luchskadaver zu einem Tierpräparator. "So ein edles Tier kann man ja nicht einfach wegschmeißen."

Wie berichtet, ist der Abschuss der Raubkatze erst im April aufgeflogen. Zuvor hatten die Nationalpark-Verantwortlichen Alarm geschlagen, dass mehrere männliche Luchse spurlos verschwunden seien. In der Region kursierten Gerüchte, das Landeskriminalamt ermittelte. Als dann in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators tatsächlich der Balg des Luchses mit der Kennung "B7" gefunden wurde, gestand die Frau die Tat.

Ihrer Aussage, versehentlich geschossen zu haben, glaubte der Richter nicht. Vieles deute darauf hin, dass es der 64-Jährigen darum gegangen sei, "den Luchs über den Haufen zu schießen". Der Verteidiger meldete volle Berufung gegen das Urteil an.

Weitere Ermittlungen

Als Zeugin kam auch die Ex-Geliebte des Ehemanns der Angeklagten – er ist ebenfalls Jäger – zu Wort: Dieser habe ihr erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sieht. Und, dass er selbst, seine Frau und ein Jagdkollege jeweils einen Luchs geschossen hätten.Die Ermittlungen dazu laufen, ebenso ist gegen den Präparator ein Verfahren anhängig.