Blindes Paar kämpft um Adoptionsrecht
Von Jürgen Pachner
Wir vermuten, dass uns die Behörden nur wegen unserer Beeinträchtigung nicht zutrauen, ein Kind zu adoptieren“, sagen Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger. Bitterer Nachsatz: „Für uns ist jetzt irgendwie nachvollziehbar, wie sich Dunkelhäutige in den 60er-Jahren in den USA gefühlt haben müssen.“
Seit mehr als drei Jahren kämpft das blinde Paar aus Traun vergeblich darum, ein blindes Waisenkind aus armen Verhältnissen zu adoptieren. Selbst ein Wohnungswechsel nach Wien blieb ohne den erwünschten Erfolg.
Der 41-jährige Präsident des Hilfsvereins „freiraum-europa“ und seine 48-jährige Lebensgefährtin blitzten in beiden Bundesländern mit ihren Ansinnen ab – angeblich, weil ihnen dafür die notwendige Eignung fehlt.
„Bei einem behinderten Paar aufwachsen, muss ich einem Kind ja nicht antun“, soll eine Psychologin der BH Linz-Land erklärt haben.
„Wir fühlen uns diskriminiert“, sagen Janoschek und Dallinger, die Klage gegen das Land OÖ einbrachten. Sie stützen sich auf zwei private und ein gerichtliches psychologisches Gutachten. Alle drei bestätigen ihnen die Fähigkeit, ein Kind zu adoptieren und aufzuziehen.
Am Mittwoch wurde im Bezirksgericht Linz verhandelt. „Die Blindheit der Kläger war nicht das Hauptargument für die Ablehnung“, sagt Cornelia L., leitende Sozialarbeiterin der BH Linz-Land.
Die Beeinträchtigung sei nicht von Vornherein als Ausschließungskriterium herangezogen worden. In einem Adoptionsverfahren gelte es allerdings sehr hohe Sorgfaltsmaßstäbe anzuwenden: „Für uns war klar, wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird, sind wir verpflichtet, die bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten.“
Ob es für Behinderte überhaupt möglich ist, die hohen Standards bei den Auswahlkriterien zu erfüllen, will Richter Wolfgang Wallmüller wissen. „Ich denke schon“, sagt L. Ihr sei aber kein Fall bekannt, in dem Blinde ein Kind adoptiert haben.
Die Verhandlung wurde am späten Abend vertagt.