Bank-Angestellte veruntreute 480.000 Euro
Von Jürgen Pachner
Mehr als 480.000 Euro soll eine Mitarbeiterin der VKB Gmunden in den vergangenen fünf Jahren veruntreut haben. Der von der Bank bis Montag geheim gehaltene Fall flog laut Internet-Zeitung salzi.at heuer im August bei einer Routine-Revision auf. Die Frau soll nach anfänglichem Leugnen ein Geständnis abgelegt haben, sie wurde fristlos entlassen. Die 28-Jährige sieht sich selbst als Opfer und bereut die Tat – sie erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wels.
Aus Mitleid
Die Privatkunden-Betreuerin behauptet, dass sie sich zunächst nur aus sozialen Gründen – vor allem aus Mitleid – von einer dreiköpfigen Unternehmerfamilie zu der Tat verleiten habe lassen. Deren fortlaufende Zahlungsschwierigkeiten sollen sie im Lauf der Jahre bewogen haben, mehr als 30 fingierte Konten zu eröffnen. Sobald die Familie Geld benötigte, soll die 28-Jährige die gewünschte Summe abgehoben und entweder bar ausgezahlt oder auf deren Konto überwiesen haben. Der Verdächtigen ist es mit viel Geschick gelungen, die Malversationen vor ihren Kollegen zu verschleiern. Sie hat unbewegte bzw. zu löschende Konten anderer Kunden nicht getilgt und darauf hohe Überziehungsrahmen eingeräumt.
Die Unterschriften auf den Auszahlungsbelegen wurden teilweise von ihr gefälscht. Auf diese Weise konnte sie die Kontrollsyteme der Bank umgehen. Offiziell durfte die Verdächtige nur Kredite bis zu einem Maximalbetrag von 7500 Euro (bei schlechter Bonität 4000 Euro) einräumen. Zwei Mitglieder der Unternehmerfamilie verfügten über eine „Konkursvergangenheit“, eine eigenmächtige Kreditgewährung wäre laut internen VKB-Bestimmungen damit völlig unzulässig gewesen.
Die VKB bestätigte den Vorfall auf KURIER-Anfrage. Seitens der Bank sei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wels eingebracht worden. Der Schadensfall sei außerdem zum Anlass genommen worden, die Kontrollmaßnahmen weiter zu verbessern.
Wiedergutmachung
Laut Staatsanwaltschaft Wels ist das Strafverfahren gegen sie eingestellt worden. Gegen die Unternehmerfamilie wird wegen Beitragstäterschaft zur Untreue ermittelt.