Chronik/Oberösterreich

"Asylwerber ins Ex-KZ": 18 Monate bedingt

Ein 56-jähriger Deutscher ist am Freitag im Landesgericht Linz wegen eines Postings, in dem er vorschlug Asylwerber in ehemaligen KZ unterzubringen, sowie dem Weiterleiten einschlägiger Bilder zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach. Ausch. Platz für tausende!!!"


Der Arbeiter, der in Oberösterreich lebt, soll zu einer Diskussion um eine Flüchtlingsunterkunft in Vorarlberg gepostet haben: "Ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach. Ausch. (Mauthausen, Dachau und Auschwitz, Anm.) Platz für tausende!!!". Die Anklage wirft dem Mann zudem vor, einschlägige Bilder weitergeleitet zu haben: Eines zeigt einen SS-Stahlhelm, darunter steht: "Habe diesen Helm am Dachboden gefunden. Mein Opa war wohl Elektriker", eine andere Datei besteht aus vier Fotos von Adolf Hitler und der Schrift "Germanys Next Top-Model", eine weitere zeigt Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen, "Sieg Heil"-Aufschrift etc.

Angeklagter entschuldigte sich

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, diese Postings verschickt zu haben. "Aber der Sinn war ganz anders", beteuerte er. "Eine rechtsradikale Geschichte sollte das nie werden. Es tut mir leid, das war nicht beabsichtigt." Es sollte eine "Verarsche" brauner Ideologie sein, meinte er.

Der 56-Jährige rechtfertigte sich, er habe einem Medienbericht entnommen, dass in Deutschland Asylwerber in einem ehemaligen KZ untergebracht werden sollen. Mauthausen, Dachau und Auschwitz seien "schreckliche Orte" gewesen, betonte er. Er habe gedacht, mit der Unterbringung der Flüchtlinge könnte man vielleicht "diese Zeit wieder gutmachen".

Bilder ohne Kommentar

Das Weiterleiten der Bilddateien verteidigte der Mann damit, dass es für ihn "Karikaturen" gewesen seien. Er habe sie einfach weitergeschickt, um zu zeigen, dass Leute, die solche Dinge ins Netz stellen, "nicht ganz richtig sind". Als Staatsanwalt Alfred Schaumüller sagte, er hätte die Bilder dann aber kommentieren müssen, um das klar zu machen, meinte der Angeklagte: "Im Nachhinein gebe ich Ihnen Recht."

Die Geschworenen befanden den Angeklagten in den meisten Vorwürfen für schuldig. Nur bezüglich zweier der weitergeleiteten Bilder sprachen sie ihn frei. Der Senat unter Richter Klaus Bittmann verhängte ein mildes Urteil: 18 Monate bedingt, rechtskräftig.