Als Anwalt für kriminelle Ausländer: "Unter Protest"
Von Jürgen Pachner
Der Linzer Anwalt Klaus Burgholzer ist auf seine Interessenvertretung nicht gut zu sprechen. Die oö. Rechtsanwaltskammer hat ihn mit seinem Antrag abblitzen lassen, künftig nicht mehr als Verfahrenshelfer für "kriminelle Ausländer" zur Verfügung stehen zu wollen. Konkret sollte er einen einschlägig vorbestraften osteuropäischen Drogendealer vor Gericht vertreten – das lehnt er ab. "Das kann ich moralisch und ideologisch nicht vertreten", begründete der 48-Jährige in einem am 11. Jänner an die Kammer gerichteten Schreiben. In diesem hatte er beantragt, ihn stattdessen als Verfahrenshelfer für Opfer von Ausländerkriminalität einzusetzen. "Deren Zahl wird von Tag zu Tag größer."
Am 15. Jänner erreichte Burgholzer die Antwort seiner Interessenvertretung in Form eines Bescheides. Darin wird angeführt, dass die Abteilung II des Rechtsanwaltskammer-Ausschusses in einer Sitzung den Beschluss fällte, seinen "Antrag auf Umbestellung" als unbegründet abzuweisen. Rechtlicher Hintergrund: Moralische oder ideologische Beweggründe seien für einen derartigen Schritt gesetzlich nicht vorgesehen. "Mangels Vorliegen eines Umbestellungsgrundes war daher spruchgemäß zu entscheiden", argumentierte der stellvertretende Kammer-Präsident René Lindner.
Rechtsmittel eingelegt
Gegen den Bescheid kann Burgholzer binnen 14 Tagen Rechtsmittel einlegen. Das hat er am Montag auch getan. "Ich rechne jetzt aber nicht mehr damit, dass meine Erfolgschancen sonderlich hoch sind", erklärt Burgholzer im KURIER-Gespräch. Sollte die Entscheidung der Kammer Rechtskraft erlangen, werde er sich natürlich fügen. "Ich wäre dann aber gezwungen, gegen mein Gewissen und meine ideologische Überzeugung zu handeln", betont der Jurist, der sich als politisch rechtsorientiert, volkstreu und heimattreu bezeichnet: "Ich mache das dann nur unter Protest."
Einer, wie von Kammerpräsident Franz Mittendorfer angekündigten disziplinarrechtlichen Behandlung, glaubt Burgholzer gelassen entgegensehen zu können: "Von so etwas lasse ich mich sicher nicht einschüchtern."