Gute Chancen für Atomausstieg
Die Atomlobby ist mächtig, aber wir glauben an unsere Chance“, sagt Umweltrechtsexperte Ferdinand Kerschner. Und Europarechtler Franz Leidenmühler betont: „Unsere Ergebnisse sind hieb- und stichfest.“ Die beiden Professoren der Johannes Kepler-Universität in Linz kommen zu dem Schluss, dass die Unterversicherung von Atomkraftwerken wie jenes im tschechischen Temelin EU-rechtswidrig sei.
Massive Differenzen
Stellt man nämlich den Zahlen die Schadenssummen großer Atomunfälle gegenüber, ergeben sich massive Differenzen. Die Kosten nach dem Tschernobyl-Super-GAU machten 1,37 Billionen Euro aus, die Katastrophe im japanischen Fukushima schlug sich mit umgerechnet 45 Milliarden Euro zu Buche. Die beiden Professoren aus Linz gehen davon aus, dass es sich bei Haftungsbeschränkungen – laut Europarecht – um unzulässige Beihilfen und damit um eine Wettbewerbsverzerrung handle.
Nächstliegender Rechtsschritt? Leidenmühler: „Das wäre eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen möglicherweise rechtswidriger Beihilfen.“ Sollte Brüssel untätig bleiben oder die Förderungen als zulässig ansehen, könnte die Republik Österreich klagen.
Eine weitere Möglichkeit haben auch Energieunternehmen, die sich durch die Begünstigung von AKW benachteiligt sehen. Sie können eine Konkurrentenklage bei einem nationalen Gericht eines Staates, der Beihilfen gewährt, in die Wege leiten. Anschober: „Wir führen bereits Gespräche mit einigen Firmen.“ Der Grün-Politiker hat gestern, Freitag, offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. „Diesen Schritt erwarte ich mir auch von unserer Bundesregierung.“