Chronik/Niederösterreich

Unbekannter schoss auf Familienkater "Marley"

Marley ist über die Regenbogenbrücke gegangen.“ So hat Katharina Mayer ihren beiden Kindern den Tod des geliebten Familienkaters erklärt. Der Stubentiger war am Samstag nach längerer Abwesenheit in Mitterschlag, Bezirk Zwettl, blutverschmiert, schmutzig und mit einer schweren Unterkieferfraktur zurückgekehrt. Er dürfte in der Ortschaft vom Projektil eines Schrotgewehrs angeschossen worden sein. Die Tierärzte rieten, den Vierbeiner von seinen Schmerzen zu erlösen. Unklar ist, ob ein Jäger gesetzeskonform oder ein Tierhasser unbefugt geschossen hat.

Tagelang machten sich Katharina Mayer und ihre beiden Kinder Sorgen, weil Marley seit Dienstag abgängig war. „Normalerweise geht unser Kater jeden Morgen hinaus, kommt öfters nach Hause und reagiert sofort auf Rufe“, schildert die Besitzerin Katharina Mayer. Als der Vierbeiner Samstagfrüh zurückkehrte, saß der Schock bei der ganzen Familie tief. Der Kopf war aufgrund des Einschussloches mit vielen Schrotsplittern entstellt, das Tier von den schweren Verletzungen und den Schmerzen gezeichnet. „Wir haben ihn sofort zum Tierarzt nach Zwettl gebracht. Später in der Tierklinik in Hollabrunn kam dann die nächste Schocknachricht“, erzählt die zweifache Mutter.

Wenig Hoffnung

Die Tiermediziner gaben wenig Hoffnung auf ein schmerzfreies Folgeleben nach der Operation des geliebten Vierbeiners. „Schweren Herzens habe ich mich für das Einschläfern entschieden“, erzählt Mayer, die mit einem öffentlichen Appell weitere Familien in der Umgebung warnen will. Vor allem ihre beiden Kinder leiden derzeit unter dem Verlust des Haustieres. Um den Abschied zu erleichtern, hat Katharina Mayer Marley im Garten beerdigt.

Unterdessen wird gerätselt, wer das Tier angeschossen hat. Laut Jagdgesetz hat ein Jäger das Recht, auf Katzen zu schießen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Haus entfernt aufhalten. In der Praxis wird aber nur Jagd auf streunende Katzen - verwahrlost und ohne Halsband - gemacht. „Sie gelten als Raubzeug. Wenn tatsächlich ein Jäger geschossen hat, dann muss der Revierbesitzer das wissen. Und wenn er das nicht weiß, dann ist es ein klarer Fall, dass ein Unbefugter geschossen hat. Dann muss Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden“, erklärt Zwettls Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker.