Wieder Freispruch im Prozess gegen Tierschutz-Aktivisten
Von Peter Gruber
Da waren es nur noch vier: Lediglich zwei Stunden dauerte am Dienstag der Prozess gegen den Tierschützer Jürgen Faulmann am Landesgericht Wiener Neustadt. Dann sprach ihn Richter Erich Csarmann vom Vorwurf der Sachbeschädigung und der Tierquälerei frei.
Der 44-jährige Faulmann ist einer von fünf Aktivisten, die nach dem großen Tierschützer-Prozess erneut vor Gericht zitiert wurden. Das OLG Wien hatte zwar die Freisprüche nach dem „Mafia-Paragrafen“, bestätigt – jene nach verschiedenen Einzeldelikten aber aufgehoben.
Vom Trubel des ersten Prozesses war bei der Neuauflage freilich wenig geblieben. Vor dem Gericht gab es keine Demos und auch aus dem gut gefüllten Auditorium im Schwurgerichtssaal kam nur die Bitte, Staatsanwalt und Richter mögen doch ins Mikro reden. Sachlich und unaufgeregt führte Csarmann durchs Verfahren.
Laut Anklage soll der ehemalige „Vier Pfoten“-Kampagnenleiter Faulmann in der Nacht von 30. auf 31. März 2008 Schweine aus einem Mastbetrieb mit rund 400 Tieren befreit haben. Manche seien dabei verendet – mit einem Schaden von 5120 Euro. „Die Beweisergebnisse legen nahe, dass Sie etwas mit der Tierbefreiung zu tun hatten“, meinte Richter Csarmann. Allerdings fehle es an der fürs Strafverfahren nötigen Sicherheit – und letztlich auch am Vorsatz: „Es ist keine Böswilligkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Tieren zu erkennen.“
Faulmann hatte mit dem Urteil gerechnet. Weil die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgegeben hat, ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig. „Ich hoffe, dass man sich diesmal die Peinlichkeit einer Berufung ersparen will“, meinte Faulmann. Mittlerweile lebt er mit rund 50 Schweinen und 300 weiteren Tieren auf einem Gnadenhof bei Lochen in Oberösterreich. „Fast familiär“, wie sein Verteidiger Jürgen Stephan Mertens bemerkte. „Hoffentlich ist jetzt alles vorbei. Verfolgen wird mich die Sache aber noch länger – 105 Tage U-Haft und sechs Jahre Verfahren streift man nicht so einfach ab“, sagt Faulmann.
„Glanzstunde“
Unter den Zuhörern war auch Martin Balluch – Obmann des Vereins gegen Tierfabriken und ehemaliger Erstangeklagter des Tierschützer-Prozesses. In Csarmanns Verfahrensführung und dem Urteil sah er eine „Glanzstunde für den Rechtsstaat“. Er hofft auf „ein ähnliches Vorgehen bei den Vorwürfen wegen Nötigung.“ Drei Prozesse gegen Tierschutz-Aktivisten sind ja noch offen. Kommenden Montag sitzen mit Kevin K., Christof M. und Sabine K. Mitglieder der Basisgruppe Tierrechte wegen schwerer Nötigung auf der Anklagebank, am 27. und 28. Mai muss sich Felix Hnat wegen desselben Delikts, sowie wegen Sachbeschädigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt verantworten.