St. Pölten: Grüne riefen unerlaubt "Krieg der Sterne" aus
Von Matthias Hofer
Die Grünen steuern auf eine Art intergalaktischen Konflikt zu. Ihr Wahlwerbespot hat nämlich die Aufmerksamkeit des weltweit größten und wertvollsten Medienunternehmens geweckt. Nun droht der Partei Ungemach.
Parteichefin Helga Krismer und Kandidaten der grünen Liste haben ein Video gedreht, das in seiner Erscheinung eng an die "Star Wars"-Filme angelehnt ist. Die Titelsequenz erinnert deutlich an die klassische Eröffnungsszene aus Krieg der Sterne: Auf den Haupttitel "Start Klar" folgt ein in der Tiefe des Weltraums verschwindende Textblock. Die grünen Kandidaten treten in diversen Verkleidungen auf – Krismer selbst trägt die für "Prinzessin Leia" (eine der Hauptfiguren in "Star Wars") typische Frisur.
Das Problem: Die Grünen haben für ihren Video-Dreh nicht um die "Star Wars"-Rechte angefragt. Inhaber dieser Rechte ist ausgerechnet der für seine äußerst akkuraten Lizenzvergaben bekannte Disney-Konzern. Dort ist man über das Filmchen nicht amüsiert und untersucht die Causa. Wie die Reaktion ausfallen wird, ist noch unklar. Konzern-Sprecher Uli Müller sagt: "Disney schützt als Unternehmen sein geistiges Eigentum und geht Meldungen zu möglichen Urheberrechtsverletzungen auch prinzipiell nach." Potenzielle oder laufende Untersuchungen kommentiere man jedoch nicht.
Helga Krismer: "Disney hat sich bisher nicht bei uns gemeldet. Eine Reaktion Disneys fürchten wir aber auch nicht. Wir freuen uns einfach, dass unser Video in aller Munde ist."
Der KURIER hat das Video der Medien- und Urheberrechtsexpertin Margot Rest gezeigt. Für die Juristin ist etwa die Verwendung des typischen "Star Wars"-Schriftzuges unzulässig. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch beim Intro hätten sich die Grünen "zu stark an die urheberrechtlich geschützten Filme angelehnt" bzw. "unzulässige Bearbeitungen der urheberrechtlich geschützten Filmwerke vorgenommen".
Rest: "Die Sache erinnert mich auch an die Verwendung der Stimmen der "MA2412"-Schauspieler für Radiowerbung für die FPÖ Wien im Jahr 2002." Der Oberste Gerichtshof habe damals den Kabarettisten Roland Düringer, Monika Weinzettl und Alfred Dorfer eine Zahlung zuerkannt, da die Stimmen unbefugt verwendet wurden.