Spielsüchtiger Burgenländer gewann Verfahren gegen Novomatic
Im Burgenland ist ein Spielsüchtiger mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Das Bezirksgericht Mödling sah den Mann wegen seines pathologischen Zockverhaltens als geschäftsunfähig an und erklärte deshalb die mit Novomatic geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Kläger wurden für einen Zeitraum von nur wenigen Monaten im Jahr 2016 (Juli bis Oktober) 5.113 Euro samt 13,25 Prozent Zinsen plus Verfahrenskosten zugesprochen.
Der Kläger ging regelmäßig in Admiral-Spielhallen des Novomatic-Konzerns und spielte dort so lange, "bis das vorgeschriebene Zeitlimit erschöpft war" oder er kein Geld mehr hatte, wie es in dem am 14. Juni ergangenen Urteil heißt. Zusätzlich zockte er im Internet oder, wenn er auswärts tätig war, an anderen Orten. Er ist noch heute hochverschuldet und konnte zeitweise weder Miete noch Fernwärme bezahlen.
Glaubt das Gericht den Klägern?
"Aus medizinischer Sicht war der Kläger im klagsgegenständlichen Zeitraum spielsüchtig in dem Sinn, dass er trotz der ihm bekannten schwerwiegenden insbesondere persönlichen und finanziellen Folgen nicht in der Lage war, dem Drang zu spielen zu widerstehen", stellte das Gericht fest. In dem Verfahren wurde auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten einer Sachverständigen eingeholt.
Der Erfolg von Spielerklagen wie jener gegen die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment AG hängt meistens davon ab, ob das Gericht den Klägern glaubt, aufgrund ihrer Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein. Brancheninsider wissen oft schon, welche Sachverständige diese Diagnose leichter vergeben und bei welchen sie damit eher nicht durchkommen. Strittig ist manchmal auch die Höhe der Einsätze bzw. Verluste. Viele Spielerklagen werden abgewiesen.