Schikane in Niederösterreich: In drei Minuten fünf Strafzettel
Als Raphael Auer am 21. Juli mit der Honda Fireblade seines Vaters durch die 30er-Zone in der Rabenbergerstraße in Waidhofen an der Ybbs fuhr, klebte schon ein Polizeiauto am Hinterreifen der Maschine. Nachdem er vor dem Elternhaus vom Bike abstieg, wurden auch die Gesetzeshüter aktiv. Zuerst wurde er zum Alkotest gebeten. Dieser ergab 0,0 Promille, dann machte sich ein Beamter an die Schreibarbeit – und die dauerte eine Weile. Denn vor den Augen des verdutzenden Bikers stellte der Polizist fünf Organstrafverfügungen aus. Gewissenhaft wurde auch jeweils die Uhrzeit vermerkt. Auer hatte demnach um 20.10 Uhr, 20.11 Uhr, zwei Mal um 20.12 Uhr und um 20.13 Uhr gegen die Straßenverkehrsordnung (Schnellfahren) verstoßen. Macht fünf Strafzettel in drei Minuten. Pro Strafe verrechnete die Polizei 20 Euro.
Dann holte der Beamte noch einen Winkelmesser hervor und nahm sich das Hinterteil der fast neuen Honda vor. Ergebnis: Drei Anzeigen. Unter anderem, weil "die vorgesehene Kennzeichentafel nicht annähernd (...) lotrecht angebracht war", wie ein Jurist später in einem Schreiben vermerkte.
Zugelassen ist das Motorrad allerdings auf Raphaels Vater Gerhard Auer. Und der nimmt sich nach der Anhaltung im KURIER-Gespräch kein Blatt vor dem Mund. "Aus meiner Sicht war die ganze Aktion eine reine Schikane. Warum wurde mein Sohn – wenn er denn zu schnell unterwegs gewesen sein soll – nicht angehalten und einfach abgestraft?"
Einspruch
Der 54-Jährige, der als Disziplinarverteidiger aktiv ist glaubt, dass die Polizisten davon ausgingen, dass er am Motorrad saß. "Vielleicht wollten sie sich für eine Sache revanchieren, die im Zuge eines Prozesses passiert ist", mutmaßt Auer.
Seitens der Landespolizeidirektion weist man die Vorwürfe entschieden zurück. Der Motorradfahrer habe "in unterschiedlichen Straßenzügen mehrmals gegen die Straßenverkehrsverordnung verstoßen", stellt ein Sprecher klar. Sollte er sich durch die Polizei ungerecht behandelt fühlen, könne er selbstverständlich Einspruch erheben.