NÖ: Polizist besorgte sich illegal Telefonnummer
Er habe, sagt der Angeklagte, ein gutes Zahlengedächtnis. So sei es ihm möglich gewesen, sich die Telefonnummer der Tochter seiner Geliebten zu merken. Ein kurzer Blick auf das Handy seiner Ex hätte genügt.
Der Staatsanwalt am St. Pöltener Landesgericht hat da andere Ansichten. Er wirft dem Polizisten und hochrangigen Personalvertreter aus dem westlichen Niederösterreich vor, sich die Nummer der damals 15-Jährigen aus einem Polizeiakt besorgt zu haben. Dafür, so die Anklage, loggte er sich in das PAD-System (die Abkürzung steht für Protokollieren, Anzeigen, Daten) ein. Dadurch sei er an die Geschäftszahl des Aktes gelangt und konnte so schneller die Papierversion finden, die sich bei einem Kollegen im Büro befand. Die Geliebte des Ermittlers hatte im Jahr 2015 ihrem Ex-Mann vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Deswegen wurden Erhebungen geführt, deswegen gab es den Akt.
Aber warum will ein Polizist an die Handynummer der Tochter seiner Freundin kommen? Richter und Staatsanwalt haben bei dem Prozess am Montag in St. Pölten einen Verdacht. Denn auf dem Handy des Mädchens wurden einige anzügliche Bemerkungen des Polizisten gefunden. "Diese Nachrichten erscheinen mir doch sehr befremdlich", merkte der Richter an.
Der Angeklagte stritt diese Vorwürfe ab. Er wollte die junge Frau nur aufbauen, weil sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hätte. Dass er im PAD-System war, dementierte er gar nicht. Er habe die Seite aber wieder "schnell weggeklickt" und deshalb die Geschäftszahl gar nicht gesehen.
Der Beamte wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu einer Geldstrafe in der Höhe von 9000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.