Chronik/Niederösterreich

Polizei prüft Disziplinaranzeige für Alko-Polizist und FPÖ-Sprecher

Dass der (mittlerweile ehemalige) FPÖ-Verkehrssprecher Erich Königsberger alkoholisiert sein Auto auf dem Radweg einer Brücke parkte, wird über die Verkehrsstrafe hinaus kaum Auswirkungen haben – obwohl der Mann karenzierter Polizist in Wien ist. "Wir werden disziplinarrechtliche Schritte prüfen, aber er wird behandelt wie jeder andere", erklärt Manfred Reinthaler von der Bundespolizeidirektion Wien.

Da Königsberger in Karenz ist, wäre nicht einmal eine Suspendierung möglich. Das ist in derartigen Fällen aber ohnehin nie der Fall. Somit wird es vermutlich ein Disziplinarverfahren gegen den FP-Mann geben. Dort drohen dem Politiker im schlimmsten Fall ein paar Hundert Euro Geldstrafe.

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Zuletzt zeigte sich die Disziplinarkommission bei Beamten allerdings äußerst milde, wie ein Fall aus dem Juni zeigt. Dabei ging es um einen Postmitarbeiter, der 1,74 Promille hatte (und damit in die selbe Strafkategorie fällt wie Königsberger) und sogar ein Dienstfahrzeug lenkte. 2400 Euro Kosten für Strafen und Schulungen waren der Kommission ausreichend, der Postler erhielt nur einen Verweis.

Selbst bei Mehrfachtätern sieht die Behörde keinen Grund zum Handeln.

Ein weiterer Postmitarbeiter war im Februar 2014 ebenfalls in seinem Dienstfahrzeug mit 1,26 Promille angehalten worden. Knapp eineinhalb Jahre später hatte er mit seinem Dienst-Lkw erneut immerhin 0,94 Promille erreicht. Auch er erhielt als Strafe – einen Verweis. Der letzte erwischte Polizist war eine Polizistin, die im Jänner mit knapp 1,4 Promille erwischt wurde, pikanterweise auf dem Weg zum Dienst. Sie hatte damit gleich drei Übertretungen gesetzt und bekam dafür zumindest 950 Euro Strafe aufgebrummt.

Führerscheinentzug

Polizei-Insider rechnen deshalb damit, dass es für Königsberger selbst bei einem Schuldspruch im schlimmsten Falle eine zusätzliche Strafe von wenigen Hundert Euro gibt. Darüber hinaus dürfte der Führerschein nun für sechs Monate weg sein, dazu kommen 1600 Euro Verkehrsstrafe plus eine amtsärztliche Untersuchung sowie eine Nachschulung.