"Party-Hotspots" in NÖ werden zu Silvester verstärkt überwacht
Niederösterreichs Polizei wird sogenannte Party-Hotspots in der Silvesternacht verstärkt überwachen. Geplant ist nach Angaben vom Donnerstag der Einsatz von Beamten in Uniform und Zivil. Generell wurde betont, dass das Einsatzkonzept aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und nach den Ereignissen in der Halloween-Nacht in Linz angepasst wurde. Es seien zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Dienst.
"Große Aktionen" in Städten
Im Fokus der Exekutive stehen laut Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner Städte im Bundesland, in denen zu Silvester "große Aktionen geplant" bzw. "viele Nachtschwärmer unterwegs" sind. Unterstrichen wurde, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb des Ortsgebiets verboten ist. Generell kontrolliert die Polizei laut Aussendung, ob alle gesetzlichen Bestimmungen und Altersbeschränkungen eingehalten werden. Diese Aktion werde bereits durchgeführt und noch bis Anfang Jänner andauern.
Pyrotechnikexperten des Entschärfungsdienstes des Einsatzkommandos Cobra bzw. der Direktion für Spezialeinheiten warnen zudem vor dem Kauf und der Verwendung von gesetzlich nicht zugelassenen Böllern. Hier könnten Qualitätsstandards nicht erfüllt sein. Feuerwerkskörper sollten daher nur im österreichischen Fachhandel erworben werden. Als Gründe für Unfälle und gefährliche Vorfälle mit Pyro-Gegenständen zu Silvester gelten laut Polizei oft auch Sorglosigkeit, Unachtsamkeit oder fehlendes Gefahrenbewusstsein.
Silvester 2021: 23-Jähriger starb
Im Vorjahr verlief die Silvesternacht in Niederösterreich alles andere als ruhig. In Klausen-Leopoldsdorf (Bezirk Baden) starb ein 23-Jähriger nach der Zündung eines Pyro-Gegenstandes der Kategorie F4. Die sogenannte Kugelbombe war zuvor in Tschechien gekauft und rechtswidrig nach Österreich importiert worden. Der Vorfall hatte für mehrere Beteiligte in Wiener Neustadt ein gerichtliches Nachspiel. Drei junge Niederösterreicher fassten wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung bedingte Haftstrafen im Ausmaß von acht bis zwölf Monaten aus.