Chronik/Niederösterreich

Pflegeskandal: Vorwürfe gegen die Behörde

Im Fall zweier Pfleger, die Patienten im Pflegeheim Clementinum in Kirchstetten teils sadistisch gequält und vernachlässigt haben sollen, meldete sich nun das Gesundheitsministerium zu Wort.

Die Anschuldigungen gegen den Mann und die Frau waren bereits im Jahr 2016 an die Öffentlichkeit geraten – trotzdem wurden die beiden später im Wiener Pflegeheim "Haus Pater Jordan" weiter beschäftigt.

Das Heim rechtfertigte sich danach, keinen Grund gesehen zu haben, die beiden Pfleger nicht einzustellen – schließlich habe es keine Auskünfte über das damals laufende Verfahren gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat keine Informationspflicht.

Nachdem die Heimleitung durch einen Zufall im Sommer von den Vorwürfen erfahren hatte, seien zwar Entlassungen geprüft geworden, aufgrund der Personalsituation wurden diese aber nie ausgesprochen.

Berufsverbot möglich

Laut Gesundheitsministerium hätten im Fall Kirchstetten aber andere gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschöpft werden müssen, erklärte nun der zuständige Sektionschef Gerhard Aigner. "Die geltenden Berufsgesetze sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hätten nicht nur die Möglichkeit geboten, die Berufsberechtigung zu entziehen. Per Mandatsbescheid hätte den Beschuldigten wegen Gefahr in Verzug mit sofortiger Wirkung die Berufsausübung untersagt werden können", sagt Aigner.

Zuständig für den Entzug der Berufsberechtigung wäre im Fall Kirchstetten die Bezirksverwaltungsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft, gewesen. Sobald die Behörde etwa durch Beschwerden oder Medienberichte von Missständen erfährt, müsse diese von Amts wegen tätig werden.

Künftig sollen Behörden auch in Fällen, die es nicht in die Berichterstattung schaffen, umgehend tätig werden können. Aktuell gibt es deshalb eine Debatte im Nationalrat, wonach Staatsanwaltschaften die für die Berufsberechtigung zuständigen Behörden in Zukunft über Strafverfahren und Ermittlungen informieren müsse.

Info-Schreiben

Das Gesundheitsministerium will nun ein Informationsschreiben an die Länder richten und die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen erneut klarstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich ein Pflegeskandal wie in Kirchstetten nicht wiederholt.

Die beiden Pfleger aus diesem Heim waren vor knapp zwei Wochen vorübergehend verhaftet worden, kamen aber nach Ablegen eines Gelöbnisses, bis zum Verfahrensende nicht im Pflegeberuf zu arbeiten, wieder auf freien Fuß.