NÖ: Einweisung in Anstalt nach Bombendrohung
Eine telefonische Bombendrohung gegen das Innenministerium in Wien hat einen 30-Jährigen am Mittwoch in Wiener Neustadt vor Gericht gebracht. Er war Anfang Oktober nach einer Handypeilung kurz nach dem Anruf festgenommen worden. Aufgrund einer seit zumindest 2015 bestehenden psychischen Erkrankung wurde die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Damaligen Polizeiangaben zufolge war die Drohung beim Notruf der Polizeiinspektion Baden eingegangen, worauf der Verfassungsschutz eingeschaltet, Sicherheitsmaßnahmen hochgefahren und Ermittlungen aufgenommen wurden. Der keine zwei Stunden später ausgeforschte Verdächtige, laut Polizei obdachlos, ließ sich widerstandslos festnehmen und war geständig.
Abartigkeit
Nach den Ausführungen des Staatsanwalts handelte der Mann, als er 800 Beschäftigte des Innenministeriums durch die Ankündigung einer Bombe bedrohte, unter dem Einfluss paranoider Schizophrenie, geistiger und seelischer Abartigkeit. Laut psychiatrischem Gutachten sei er nicht zurechnungsfähig. Es bestehe die Befürchtung, dass er künftig Handlungen mit schwerwiegenden Folgen, etwa auch sexuelle Übergriffe auf Minderjährige, begehen könnte. Der Staatsanwalt sprach von einer "akuten Gefährlichkeit" des Mannes, weshalb es einer Einweisung bedürfe.
Die Anwältin betonte, dass der 30-Jährige nicht gefährlich sei. Der Vater einer sechsjährigen Tochter schilderte in der Folge sein "patschertes" Leben: Schulabbrecher - "ich war kein Mathematik-Genie" -, Hilfsarbeiter, Job verloren, Scheidung. Seit Herbst 2015 stand er praktisch auf der Straße - und hört Stimmen. Das wurde trotz eines Aufenthalts in der Landesnervenklinik nicht besser. Er war auch in Baden auf der Psychiatrie, habe jedoch immer nur Tabletten bekommen, aber keine ausreichende Behandlung. Dass Suchtgiftmissbrauch die Ursache sei, wie Ärzte anfangs attestiert hätten, glaubte er nicht.
Dach über dem Kopf
Jetzt in U-Haft, mit einem Dach über dem Kopf, seien die Stimmen "angenehmer" geworden. Die Bombendrohung "war ein Hilfeschrei", meinte der 30-Jährige. Gleich nach dem Anruf wandte er sich an die Polizeiinspektion mit der Frage, ob er denn jetzt endlich ernst genommen werde. Zu diesem Zeitpunkt wussten die Beamten aber noch gar nichts von der Bombendrohung. Nun habe er tatsächlich Hilfe bekommen und wolle sich dann eine Wohnung suchen, blickte er in die Zukunft. Und: "So was mach' ich nimmer."
Der Psychiater sprach von laufender Medikation und Therapie des Untersuchten. Der Sachverständige hatte Halluzinationen, u.a. Kontrollwahn und fehlenden Realitätssinn diagnostiziert.
Wäre der Mann zurechnungsfähig, wäre der Tatbestand des versuchten Landzwangs erfüllt, die Strafdrohung dafür liegt bei über einem Jahr Haft. Nach zweistündiger Verhandlung entschied der Schöffensenat auf die Einweisung, was auch rechtskräftig wurde. Damit werde ihm geholfen, wandte sich der Richter an den Betroffenen.