Naturschützer wollen Bescheid für das Otter-Töten anfechten
Von Jürgen Zahrl
19 Fischotter sind direkt mit einer Kugel aus dem Jagdgewehr erlegt worden. Einer ist zuerst gefangen und danach gezielt getötet worden: Während der nö. Teichwirteverband sein Kontingent ausgeschöpft hat, hatten die Verantwortlichen beim Landesfischereiverband noch kein Erfolgserlebnis. Vorerst bis Ende Juni dürfen laut Bescheid des Landes beide Organisationen insgesamt 40 Fischotter – jeweils 20 Tiere – entnehmen. Dass die Naturschutzorganisationen in dieser Causa bisher keine Parteienstellung hatten, bewerten die Artenschützer als rechtswidriges Vorgehen und fühlen sich durch eine Entscheidung des nö. Landesverwaltungsgerichts bestätigt.
Beschwerderecht
Im Erkenntnis vom 9. April 2018 gibt das Gericht dem WWF und dem Ökobüro recht. Beide Organisationen berufen sich auf die Aarhus-Konvention, in der es darum geht, dass die Mitgliedsstaaten ihren NGOs in allen Umweltfragen Beschwerderechte gewähren müssen. Egal, ob es um ein Kraftwerksprojekt oder um naturschutzrechtliche Maßnahmen geht.
WWF-Artenschutzbeauftragter Arno Aschauer will den Bescheid anfechten und erwartet sich in Sachen Fischotter jetzt ein Mitspracherecht auf Augenhöhe bei den Behörden. „Außerdem haben sich 22.000 Bürger klar gegen die Entnahme von Fischottern ausgesprochen“, erklärt Aschauer und beruft sich auf eine im Vorjahr initiierte Petition. „Wer Bürgerbeteiligung und Naturschutz vernachlässigt und einseitig Klientelpolitik betreibt, handelt nicht nachhaltig“, kritisiert Aschauer das Vorgehen.
Wie der KURIER berichtete, war der Bescheid des Landes Niederösterreich letztendlich die Reaktion darauf, dass die Waldviertler Teichwirte und Fischer in den vergangenen Jahren große Verluste zu beklagen hatten. Bis zu 30 Prozent des jährlichen Fisch- und vor allem Karpfenbestands seien alleine im Norden Niederösterreichs abhanden gekommen.
„Ich ärgere mich oft darüber, dass die Umweltorganisationen immer wieder betonen, dass wir zuerst andere Maßnahmen ergreifen sollen, bevor wir die Tiere töten lassen. Aber schon seit rund 25 Jahren versuchen wir mit Zäunen oder Abschreckmaßnahmen, den Verlust einzudämmen – ohne Erfolg“, schildert Willibald Hafellner, Obmann des niederösterreichischen Teichwirteverbands zum KURIER. Schon 20 Fischotter weniger würden bedeuten, dass sich der Verlust um vier bis fünf Tonnen Fischbestand minimiert.
Das Land Niederösterreich verweist auf Anfrage darauf, dass der im Vorjahr beschlossene Managementplan mehr als nur die Lizenz zum Ottertöten sei. „In dem Bescheid eingebettet sind viele Maßnahmen – wie zum Beispiel auch Förderungen für Umzäunungen und Entschädigungen“, erklärt ein Sprecher. Da der Bescheid bis Ende Juni gilt, sollen danach neue Gespräche folgen.