Nach Todesfällen: Strafantrag im Fall Käserei Gloggnitz eingebracht
Im Fall um möglicherweise mit der Käserei Gloggnitz in Verbindung stehende Listerienfälle hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Strafantrag gegen den Firmeninhaber eingebracht. Vorgeworfen wird dem Mann laut Behördensprecher Erich Habitzl fünffache grob fahrlässige Tötung, dreifache grob fahrlässige schwere Körperverletzung sowie grob fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe bisher.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte erforderliche Hygienebestimmungen nicht eingehalten haben. Weiters dürfte er vom Lebensmittelinspektor aufgetragene Mängelbehebungen nicht durchgeführt haben - auch aus finanziellen Gründen. Angelastet wird dem Firmeninhaber zudem, Gerätschaften nicht in Stand gehalten zu haben.
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Die Käserei war im September 2022 im Zusammenhang mit Listerien bekannt geworden. Damals war ein Rückruf für Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse aus dem Unternehmen erfolgt. Zuvor hatten routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ergeben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen auf einen identen Listerienstamm zurückzuführen sind. Der Betrieb galt als mögliche Quelle. Vom Chef wurde ein Zusammenhang jedoch stets zurückgewiesen.
Vor Einbringung des Strafantrags war von der Staatsanwaltschaft im Frühjahr ein Sachverständiger bestellt worden. Dieser sollte prüfen, ob die Todes- und Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit Produkten des Unternehmens standen. Zum Inhalt des Gutachtens gab es von Habitzl am Donnerstag zur APA keine Auskunft.
Die Käserei Gloggnitz GmbH schlitterte Ende des Vorjahres in die Insolvenz, ein Konkursverfahren war die Folge. Mit Beschluss vom 12. April wurde laut "Wirtschaftscompass" letztlich die Schließung des Unternehmens angeordnet.