Mostviertel: Frau wurde drei Tage nach Fehlgeburt gekündigt
Schwerer Schicksalsschlag für die Sekretärin einer Arztpraxis im Mostviertel: Kurz nachdem sie schwanger geworden war, wurde der Tod ihres ungeborenen Kindes festgestellt. Noch während ihres Krankenstandes erhielt sie die Kündigung. „Der Dienstgeber hat den geltenden Kündigungsschutz ignoriert. Nach Intervention unseres AK-Beraters wurden der Frau ihre offenen Ansprüche überwiesen“, so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
Fehlgeburt mit Folgen
Die Vorgeschichte: Die Freude über das Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft währte für die 27-jährige Sekretärin nicht lange. Nur einen Monat später wurde sie von ihrem Arzt aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes krankgeschrieben, kurz darauf wurde der Tod des Ungeborenen festgestellt.
Drei Tage nach der erfolgten Fehlgeburt teilte sie diese telefonisch ihrem Dienstgeber mit - und die Antwort darauf war ein weiterer schwerer Schlag für die Frau. Sie wurde aufgefordert, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen, weil der Krankenstand zu lange dauern würde. Weil die Sekretärin dies ablehnte, wurde ihr noch am Telefon und einen Tag später auch schriftlich die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen.
Dienstgeber musste nachzahlen
Nach ihrem insgesamt zweimonatigen Krankenstand infolge der Fehlgeburt ließ die leidgeprüfte Mostviertlerin ihre Endabrechnung von einem Experten der Arbeiterkammer Amstetten prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam war, weil sie fast um einen Monat zu früh erfolgte: „Nach einer erlittenen Fehlgeburt gilt ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Dieser wurde bei der Kündigung nicht berücksichtigt, weshalb wir erfolgreich beim Dienstgeber intervenieren konnten“, betont Wieser.
Die offenen Ansprüche aus der Kündigungsentschädigung betrugen insgesamt 3.590 Euro und wurden vom Dienstgeber nachgezahlt.