Chronik/Niederösterreich

Klage für Tempo 80 auf der A2

"Jetzt ist Schluss mit lustig. Wir haben lange Verhandlungen mit der Asfinag und dem Verkehrsministerium geführt. Ich fühle mich mittlerweile verarscht."

Wiener Neudorfs Bürgermeister Herbert Janschka findet mittlerweile deutliche Worte, wenn es um die Forderung von Tempo 80 auf der A2 im Ortsgebiet geht. Seit mehr als fünf Jahren bemüht sich der lärm- und feinstaubgeplagte Ort in NÖ um eine Temporeduktion. Bisher vergebens. Nun will die Gemeinde die Tempo-80-Verordnung wegen Überschreitung vom Lärm- und Feinstaubgrenzwerten mit Unterstützung der Anrainer gerichtlich durchsetzen.

Möglich mache dies aus Sicht des nun beigezogenen Anwalts Richard Krist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus 2015, wonach auch Einzelnen oder Gemeinden ein Recht auf Erlassung einer Verordnung durch zuständige Behörden eingeräumt sein kann. Oder auch ein Recht auf einen negativen Bescheid. Wobei Krist einräumt, juristisches Neuland zu betreten.Im März soll der Antrag gestellt werden, sechs Monate will Ortschef Janschka dem Ministerium dann Zeit zum Handeln geben. Werde Tempo 80 nicht verordnet (negativer Bescheid oder keine Reaktion), will man Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Immerhin sei 1995 auch auf der A21 aufgrund von Lärmbelastung eine Temporeduktion verordnet worden.

1,6 Kilometer betroffen

Der Drohgebärde der Gemeinde waren jahrelange erfolglose Gespräche mit Asfinag und Ministerium vorausgegangen. Bereits 2010 wurde ein erster Antrag auf Tempo 80 gestellt, im Herbst wurde gar die Volksanwaltschaft eingeschaltet.

Konkret wollen die Wiener Neudorfer, dass die derzeit 18 Kilometer lange 80er-Beschränkung auf der Wiener A23 und der A2 um 1,6 Kilometer bis zur Abfahrt Wiener Neudorf verlängert wird. "In dem betroffenen Gebiet wohnen 4000 Leute. Heute dürfte dort wegen der hohen Lärm- und Abgasbelastung gar kein Wohngebiet entstehen", erklärt Janschka.

Laut Vizebürgermeisterin Elisabeth Kleissner weise der Ort die höchste Feinstaubbelastung NÖs auf. Auch Lärmgrenzwerte würden bei rund täglich 155.000 vorbeibrausenden Autos laufend überschritten. Gutachten, die im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wurden, belegen laut Kleissner, dass die Temporeduktion die Abgase um 80 Prozent, den Feinstaub um ein Drittel und den Lärm um merkbare drei Dezibel verringern würde.

Seitens der Asfinag heißt es, dass man nur aus Verkehrssicherheitsgründen einen Antrag auf Tempo 80 stellen könne. Das sei aber aufgrund einer bestehenden Verkehrsbeeinflussungsanlage nicht notwendig. Beim Verkehrsministerium sieht man der Klage gelassen entgegen. Man sehe derzeitig keine Notwendigkeit, einen Bescheid zu erlassen. Zudem wird bezweifelt, dass man der richtige Adressat der Beschwerde sei.