Kampf gegen kinderlose Therme
Von Lisa Rieger
Diana und Andreas Posch haben einen 13-jährigen Sohn. Gemeinsam fuhr die Familie gerne in die Therme Linsberg Asia in Bad Erlach. Seit 1. Oktober ist das nicht mehr möglich – zumindest nicht mehr für den 13-Jährigen. Denn: Es wurde eine Altersbeschränkung eingeführt. Die Badegäste müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um in die Therme zu gelangen.
Familie Posch sieht das nicht ein. Sie wollen dagegen vorgehen. Also haben sie 300 Unterschriften gesammelt, wie die NÖN berichtete. Der Bürgermeister von Bad Erlach, Hans Rädler, hat die Unterschriften erhalten und als Petition im Parlament eingereicht. Sie sollen beim Gleichbehandlungsausschuss im Nationalrat auf die Tagesordnung kommen.
"Spezialisierung notwendig"
"Das Verfahren läuft derzeit. Es ist nicht in Ordnung, dass Kinder nicht mehr in die Therme dürfen“, sagt Rädler. Die Therme hat öffentliche Gelder erhalten, von der Gemeinde Bad Erlach eine Million Euro. Laut Rädler verstößt die Altersbeschränkung gegen die Förderrichtlinien. „Es gibt etwa Vereinbarungen, dass Gegenleistungen stattfinden müssen seitens der Therme. Eine davon ist, dass die Bürger von Bad Erlach eine 50-prozentige Eintritts-Ermäßigung erhalten. Da werden Kinder jetzt ausgeschlossen, das ist ein Vertragsbruch“, meint Rädler erzürnt.
Die Therme hat sich für die Altersbeschränkung entschieden, weil "für uns eine Spezialisierung wichtig war, um am hart umkämpften Thermenmarkt bestehen zu können“, sagt Gerold Stainoch, Pressesprecher der Linsberg Asia. "Die Besucher unter 16 Jahren haben nur zwei Prozent aller Besucher ausgemacht. Es ist zwar bedauerlich, dass wir treue Stammgäste nicht mehr begrüßen dürfen, trotzdem war der Schritt notwendig.“
Kein Schutz vor Altersdiskriminierung
Das erste Wochenende mit der Altersbeschränkung verlief laut Stainoch positiv. Er sieht zudem keine rechtlichen Probleme. Einen Schutz vor Diskriminierung zum Zugang zu einer Dienstleistung aufgrund des Alters gibt es laut Ines Grabner-Drews von der Gleichbehandlungsanwaltschaft auch nicht. Diesen Schutzbereich gibt es im Gleichbehandlungsgesetz bisher lediglich in der Arbeitswelt.
Da werden etwa Arbeiter über 50 Jahre vor Altersdiskriminierung geschützt. "Selbst wenn Diskriminierung aufgrund des Alters beim Zugang zu Dienstleistungen gesetzlich geschützt wäre, müsste es Ausnahmeregelungen geben – etwa für Vergünstigungen bis zum zwölften Lebensjahr oder für Senioren zum Beispiel. Ob es also legitim ist, dass ein Unternehmen sagt, wir wollen eine Einrichtung nur für Erwachsene sein, wird letztlich eine politische Entscheidung sein müssen“, so Grabner-Drews.