Himmelstreppe rammt Bagger
Es war eine gefährliche Situation, die auch noch viel schlimmer hätte enden können: Am Donnerstag, kurz nach 13 Uhr, kam es auf der Mariazellerbahn zu einer Kollision. Eine Garnitur der Himmelstreppe war auf einer Bahnkreuzung in Frankenfels, Bezirk St. Pölten, gegen einen Bagger gekracht. Die Arbeitsmaschine wurde zur Seite geschleudert, der Fahrer fiel aus der Führerkabine. Rasch wurden die Einsatzkräfte alarmiert, ein Notarzthubschrauber war bereits auf dem Weg zum Unfallort. Der Arbeiter kam aber mit Verletzungen unbestimmten Grades davon, der Heli konnte wieder abdrehen.
"Die Auswertung des Fahrtenschreibers ergab, dass den Lokführer keine Schuld trifft, er hat vorschriftsgemäß gehandelt. Von den 20 Personen, die sich im Zug befanden, wurde niemand verletzt", berichtete NÖVOG-Geschäftsführer Gerhard Stindl. Der Baggerfahrer wollte demnach gerade den Gefahrenbereich verlassen, die Himmelstreppe führte eine Schnellbremsung durch. Im Bereich der Bahnkreuzung werden derzeit Arbeiten durchgeführt.
Während die Feuerwehren mit den Aufräumarbeiten beschäftigt waren, saßen Politiker aus dem Pielachtal zusammen, um gerade ausgerechnet das Thema "Sicherheit auf den Bahnkreuzungen" zu diskutieren. Gesprächsstoff gibt es genug. Denn die deutlich schnellere Himmelstreppe sorgt für neue Aufgabenstellungen. Klar ist allen Beteiligten, dass die öffentlichen und nicht-öffentlichen Querungen besser gesichert werden müssen. Laut Anton Gonaus, Obmann der Kleinregion, werden die Gemeinden trotz Unterstützung des Bundes auch ordentlich Geld in die Hand nehmen müssen. "Aber allein können wird das sicher nicht stemmen", sagt Gonaus.
Es gibt aber noch einen weiteren heiklen Punkt. Von der NÖVOG wurden Verträge vorgelegt, mit denen die Benutzung der nicht-öffentlichen Bahnkreuzungen geregelt werden sollten. Davon gibt es entlang der Strecke Dutzende, die vor allem auch von den Landwirten genutzt werden. Gonaus und Co. sind mit den Verträgen aber gar nicht zufrieden. "So geht man unter Partner eigentlich nicht um", sagt der ÖVP-Politiker.
Einige Klauseln stoßen den Betroffen sauer auf. So müssen Berechtigte binnen fünf Jahren melden, ob sie die Querung weiter nutzen wollen. Machen sie das nicht, verlieren sie die Erlaubnis dafür. Zudem könnte die NÖVOG über zeitweilige Sperren verfügen. "Es gibt Gesprächsbedarf", sagt Gonaus.