Gericht hat entschieden: 55 Wähler gestrichen
Von Stefan Sailer
Bis Dienstagabend, genau 50 Tage vor den Gemeinderatswahlen, hat das Landesverwaltungsgericht sämtliche Anträge zu angeblichen Scheinanmeldungen bearbeitet. Die Stadtgemeinde Laa hat dabei in den vergangenen Wochen wohl einen der größeren Zeitrahmen in Anspruch genommen. Insgesamt mussten 45 Anträge geprüft werden.
Das Ergebnis: 42 Anträgen der Bürgerliste "ProLaa" wurde stattgegeben, drei wurden abgewiesen. Insgesamt müssen somit 55 Wähler aus der Wählerevidenz herausgestrichen werden. "Wir sind froh, dass man sich auf den Rechtsstaat verlassen kann", sagt ProLaa-Stadtrat Thomas Stenitzer.
Mitte November hatte die Bürgerliste gegen 59 Personen einen Berichtigungsantrag und somit die Streichung aus der Wählerevidenz für die Gemeinderatswahlen eingebracht. In 13 Fällen hatte daraufhin bereits die Gemeindewahlbehörde dem Ansuchen stattgegeben. Der Rest wurde abgewiesen. Deshalb ging es für die Bürgerliste zur nächsten Instanz, zum Landesverwaltungsgericht. Dessen Entscheidung ist nun endgültig.
Verwirrte Regierung
Während die Einen jubeln, herrscht auf Seiten der Stadtregierung Ratlosigkeit. Bürgermeisterin Brigitte Ribisch, die ebenfalls von den Vorwürfen des Wahlbetruges betroffen war, beklagt eine Diskrepanz zwischen Meldegesetz und Gemeindewahlgesetz: "Für mich ist das nicht mehr nachvollziehbar." Und auch Vizebürgermeister Reinhart Neumayer stößt ins gleiche Horn: "Das ist legal. Wenn ein Anwalt (Anm.: Stadtrat Thomas Stenitzer) behauptet, dass das Wahlbetrug ist, sagt er bewusst die Unwahrheit. Noch dazu, wenn er selber seine Schwiegermutter bei sich angemeldet hat – bei ihm in Ordnung, bei anderen nicht?! Wie scheinheilig ist denn das?"
Stenitzer selbst weist die Unterstellungen zurück. Demnach habe man nur jene Fälle angezeigt, wo eindeutig kein Bezug zur Stadt gegeben war. Außerdem gelte nur das Gemeindewahlgesetz und nicht das Meldegesetz. "Die Rechtslage ist eindeutig." Ribisch äußert deshalb bereits einen vorzeitigen Wunsch an das Christkind: "Ich würde mir hier eine bessere Lösung wünschen."
Es ist ein beliebtes Spiel, das regelmäßig vor Wahlen in Niederösterreich gespielt wird. Es heißt: Das fröhliche Nebenwohnsitz-Melden. Auch heuer war es wieder beliebt.
Insgesamt 431 Beschwerdeverfahren waren in Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl am 25. Jänner beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Von 27. November bis 5. Dezember sind all diese Beschwerden bei Gericht eingelangt. Bis zum Stichtag 9. Dezember, dem 50. Tag vor der Wahl, musste das Gericht diese Beschwerden erledigen. „Das war ein enormer Schwall an Beschwerden, aber wir haben alle Beschwerden bearbeitet“, sagt Martin Grubner, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts.
In der Hälfte der Fälle hat das Gericht anders entschieden, als die Wahlbehörde. 40 Prozent der Entscheidungen wurden bestätigt und 10 Prozent der Beschwerden wurden aus formellen Gründen abgewiesen. Strittiger Punkt war in den meisten Fällen der viel zitierte „ordentliche Wohnsitz“, der für das Wahlrecht erforderlich ist. Gruber: „Die bloße Meldung eines Nebenwohnsitzes ist nicht ausschließliches Kriterium für einen ordentlichen Wohnsitz.“ Das Landesverwaltungsgericht hält sich damit an die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die polizeiliche Meldung eines Nebenwohnsitz ein Indiz für einen „ordentlichen Wohnsitz“ sein kann, aber diesen nicht bedingt.