Freispruch im Prozess gegen "Katzenretterin"
Am Freitagnachmittag stand eine 45-Jährige Frau in St. Pölten vor Gericht, weil sie einem besachwalteten Mann zehn freilande Katzen von seinem Bauernhof im Bezirk Melk weggenommen haben soll. Außerdem wurde ihr gefährliche Drohung vorgeworfen. Die Richterin erkannte keinen Bereicherungsvorsatz der Angeklagten und sprach sie frei. Es sei evident, dass sie "den Katzen helfen wollte". Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung sei Aussage gegen Aussage gestanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Lügenkorsett"
Die Frau selbst bezeichnete die Anklage als "Lügenkorsett" und gab an, nicht schuldig zu sein, sondern "die Katzen vor dem Hungertod gerettet" zu haben. Laut der 45-Jährigen sei der Betrieb monatelang vernachlässigt worden, weil der besachwaltete Bauer teilweise im Spital war. Sie gab an, die Katzen mit ihrem eigenen Geld versorgt zu haben, wobei laut ihren Angaben mehrere tausend Euro zusammenkamen. "Ich habe die Katzen nicht gestohlen, sondern abgeholt und zur Tierärztin gebracht", gab die Beschuldigte an. Dort hätte sie sie gegen Katzenschnupfen behandeln und kastrieren lassen.
Beschuldigungen an Amtstierärztin
Weiters gab die Angeklagte an, dass die Amtstierärztin nicht eingeschritten wäre, obwohl es notwendig gewesen wäre. Als Beispiel gab sie an, dass bei Temperaturen von 40 Grad kein Wasser bereitgestellt wurde.
Streit zwischen Angeklagter und Neffe
Der Neffe des besachwalteten Mannes und die Angeklagte sind schon seit längerem im Streit, Strafverfahren nach beidseitigen Anzeigen wurden eingestellt. Der 44-jährige Neffe des Mannes gab an, seine "Nerven liegen mitlerweile blank, es ist reiner Psychoterror."
Tierschützerin sieht sich im Recht
Sie wollte die Katzen mehrmals zurück zum Hof bringen, allerdings sei ihr der Zutritt zu dem Betrieb verweigert worden. Nun habe sie die zehn Katzen in ihrer Obhut.
Katzen sollen gesund gewesen sein
Laut Aussagen der Pflegerin des besachwalteten Mannes seien die Katzen von ihr gepflegt und gefüttert worden, die Tiere seien gesund gewesen.
Weitere Vorwürfe gegen Angeklagte
Die Staatsanwaltschaft warf der 45-Jährigen außerdem vor, am 23. Oktober 2015 mit Fäusten gegen die Fensterscheibe des Hofes geklopft und dem Neffen mit dem Abstechen bedroht zu haben. Ihre Verteidigerin wiederum gab an, dass ihre Mandantin selber bedroht wurde. Die Angeklagte gab eine Beschimpfung zu, eine Drohung habe sie nicht ausgesprochen.