Freispruch für den Zwettler Bürgermeister
Von Jürgen Zahrl
Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist der Zwettler Bürgermeister Herbert Prinz (ÖVP) bei der Neuauflage seines Strafprozesses am Donnerstag am Landesgericht Krems frei gesprochen worden. Die Richterin Julia Bennersdorfer sah keine missbräuchliche Handlung und keinen Schädigungsgrundsatz gegeben. Da die Staatsanwaltschaft Krems Bedenkzeit erbeten hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, ist der ursprüngliche Richterspruch gegen Bürgermeister Herbert Prinz nach Einbringen einer Nichtigkeitsbeschwerde im Frühjahr 2016 vom Oberlandesgericht aufgehoben worden. Begründet wurde das damit, dass dem Zeugen, Stadtamtsdirektor Hermann Neumeister, zu wenig Gehör gegeben wurde. Im vorigen Sommer 2015 wurde Prinz wegen Amtsmissbrauchs noch zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt.
Schwarzbauten
Bürgermeister Prinz konnte beim erneuten Prozess glaubhaft machen, dass er "immer für die Allgemeinheit" und in Absprache mit seinem Juristen Hermann Neumeister sowie mit Sachverständigen "rechtens gehandelt hat", sagte Prinz vor der Richterin. Ihm sei nach Bekanntwerden der Schwarzbauten von mehreren Seiten signalisiert worden, dass eine nachträgliche Umwidmung und Baubewilligung für die Hütten möglich seien. Daher sei von ihm auch kein Abbruchbescheid erlassen worden, betonte Prinz.
Gutachten eingeholt
Dass drei Jahre lang nichts passiert ist, wurde damit begründet, dass mehrere Gutachten - etwa auch ein Vogelschutzgutachten - für das Umwidmungs- und Bewilligungsverfahren einzuholen waren, bestätigte auch Finanzstadträtin und ÖVP-Stadtparteiobfrau Andrea Wiesmüller im Zeugenstand.
Sowohl Prinz' Rechtsanwalt Franz Mistelberger, als auch Stadtamtsdirektor Neumeister bestätigten, dass nicht im Eigeninteresse, sondern für die Allgemeinheit gehandelt wurde. "Es war klar, dass wir handeln müssen. Wir wurden gebeten, diesen illegalen Zustand in einen rechtlichen Konsens überzuführen. Das war aus damaliger Sicht der rechtlich richtige Weg", meinte Neumeister. Schon im Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2003 sei festgeschrieben worden, dass in den Katastralgemeinden öffentliche Plätze für die Dorfgemeinschaften errichtet werden sollen. "Dieser Fall hat in diese Zielvorgabe hineingepasst", sagte Neumeister.
Richterin Bennersdorfer sprach Prinz vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. "Der Bürgermeister konnte glaubhaft machen, dass er niemals Zweifel hatte, etwas falsches zu tun. Ich erkenne keinen wissentlichen Missbrauch und keinen Schädigungsgrundsatz", begründete Bennersdorfer ihre Entscheidung.