Freiheitsstrafen nach Bankomat-Diebstahl
Von Kevin Kada
Die zwei Verurteilten haben gemeinsam mit einem dritten rumänischen Täter im Mai 2017 einen Bankomaten aus der Interspar Filiale in Hollabrunn gestohlen. Das Trio ist mit einem Lieferwagen in die Glasfront des Supermarktes gefahren. Dort haben sie einen Bankomaten aus der Verankerung gerissen und mitgenommen. Mit einer Trennscheibe wurde dieser dann auf einem Feld aufgebrochen. Dabei erbeuteten sie rund 140.000 Euro.
Die zwei Täter (27 und 28) wurden von einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon 16 Monate bedingt, verurteilt. Beide Männer waren vollumfassend geständig. Die Urteile sind rechtskräftig.
Der dritte Mitangeklagte war nicht anwesend, da gegen ihn in Italien ein Verfahren läuft. „Er soll in Italien eine Straftat begangen haben, wegen der er dort vor Gericht gestellt wird. Wir haben zwar einen europäischen Auslieferungsantrag gestellt, dieser kommt aber erst zu tragen, wenn das Verfahren in Italien beendet ist“, erklärt Staatsanwalt Friedrich Köhl. Bis der dritte Rumäne vor ein österreichisches Gericht kommt, wird es noch dauern, bestätigt Köhl.
Trennscheibe geliefert
Eine ebenfalls angeklagte 28-jährige Rumänin, die in Italien lebt, hat die Trennscheibe, mit der der Bankomat geöffnet wurde, an das Trio übergeben. Sie bekam die Trennscheibe zugeschickt und brachte diese dann nach Österreich. Sie bekannte sich nicht schuldig.
Einer der Verurteilten, der zur Tatzeit ihr Lebensgefährte war, hat die 28-Jährige mit einem vermeintlichen Jobangebot nach Österreich gelockt. Bei ihrer Aussage verstrickte sich die Rumänin in Widersprüche, wie Richter Dietmar Nussbaumer bei der Urteilsbegründung angab. Deswegen bekam sie fünf Monate bedingt. Auch ihr Urteil ist rechtskräftig.
Maserati
Skeptisch war der Richter auch bei der Aufteilung der Beute unter den drei Hauptangeklagten. Denn laut Aussagen der anwesenden Täter, sollen sie jeweils nur rund 12.000 Euro bekommen und diese für medizinische Behandlungen von Verwandten verwendet haben. Den restlichen Teil soll der vermeintliche Drahtzieher der Tat erhalten haben. Stutzig wurde der Richter, weil sich einer der Angeklagten kurz nach der Tat ein Auto der Luxusmarke Maserati gekauft haben soll.
„Man muss den Verurteilten mildernd anrechnen, dass sie bisher noch nie straffällig geworden sind“, erklärt Nussbaumer. Als abschreckende Wirkung für Ersttäter sollen die unbedingten Teile der Strafen allerdings zur Gänze abgesessen werden, erklärt der Richter.