Frau wurde schwanger, Vertrag nicht verlängert
Eigentlich wäre der befristete Dienstvertrag der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Fachhochschule Wiener Neustadt bis Ende Jänner 2016 gelaufen. Doch bereits im Frühsommer 2015 erhielt die 29-Jährige erfreuliche Nachrichten. Ihr wurde, so berichtete sie es später den Experten der Arbeiterkammer Niederösterreich, mündlich eine Zusicherung gegeben, dass sie in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen werde. Sie soll sogar schon auf Dienstplänen für das Sommersemester 2016 vermerkt gewesen sein. Ihre Aufgabe: Seminare abhalten und die Betreuung von Dissertationen übernehmen.
Allerdings wurde die Frau aus dem Industrieviertel schwanger. Als sie dies ihrem Dienstgeber meldete, wendete sich plötzlich das Blatt. "Der Dienstgeber konnte sich plötzlich nicht mehr an sein Versprechen erinnern, obwohl die Frau bereits für das Folgesemester eingeteilt war", heißt es seitens der Arbeiterkammer (AK).
Einigung
Und so wurde die Causa ein Fall für das Gericht. "Die Mitarbeiterin wurde aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Wir haben deshalb auf Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses geklagt", berichtet AK-Präsident Markus Wieser. Doch bis zu einem Urteil kam es nicht. Denn schließlich konnte ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden. Die 29-Jährige, die alles dokumentiert hatte und deshalb auch Beweise vorlegen konnte, erhielt schließlich etwas mehr als 14.700 Euro netto.
An der Fachhochschule beurteilt man den Fall auf Anfrage des KURIER naturgemäß anders.
"Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein auf ein Studienjahr befristetes Dienstverhältnis, ein an der FH Wiener Neustadt durchaus übliches Vertragsverhältnis. Damit verbunden ist auch das reguläre Ende von solchen befristeten Dienstverhältnissen. Im angesprochenen Fall wurde die betreffende Organisationseinheit im Zuge einer Reorganisation aufgelöst – weshalb es zu einem regulären Ende dieses und anderer befristeten Dienstverhältnisse kam", sagt FH-Personalchef Axel Schneeberger.
Ihm ist zudem wichtig zu betonen, dass es in dem mehr als 20-jährigen Bestehen der FH niemals vorgekommen sei, "dass ein befristetes Dienstverhältnis nur auf Grund einer Schwangerschaft nicht verlängert worden wäre".