Chronik/Niederösterreich

"Einladung zum Wahlmissbrauch"

Anfang Juli stand in Korneuburg ein Mann wegen des Vorwurfs von Wahlbetrug vor Gericht. Laut Anklage soll er bei den Gemeinderatswahlen im Jänner Unterschriften von 16 Verwandten gefälscht und dadurch das Wahlrecht ausgeübt haben. Der Beschuldigte gab reumütig zu, die Wahlkarten zwar im Sinne der Verwandten, aber entgegen des Gesetzes, ausgefüllt zu haben. Der Grund: Ein Zurückschicken der Karten von den Verwandten, die in ganz Europa verstreut sind, wäre sich nicht mehr rechtzeitig ausgegangen. Das Gericht hat den Mann letztlich freigesprochen. Ein Vorsatz sei nicht erkennbar gewesen.

Bei SP-Nationalrat Hubert Kuzdas sorgte die Entscheidung für Unverständnis: "Das ist wie eine Einladung zum Wahlmissbrauch." Da die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht beeinsprucht hat, ist das Verfahren somit abgeschlossen.

Persönlich und geheim

Kuzdas geht es aber nicht nur um den Einzelfall. Laut Gesetz muss die Stimmabgabe in Österreich persönlich, geheim und unbeeinflusst vorgenommen werden. Um dies auch bei der Briefwahl sicherzustellen, muss jeder Stimmzettel persönlich unterschrieben werden. Damit bekräftigt der Wähler, dass er laut Gesetzt gehandelt hat. Das sanktionslose Verhalten seitens des Gerichts würde die Briefwahl laut Kuzdas aber ad absurdum führen. Schließlich könnte es mit dem gleichen Argument beliebig oft wiederholt werden.

Für die Zukunft möchte Kuzdas solchen Missbrauch, wie er es nennt, jedoch ausgeschlossen wissen. Im Nationalrat hat er deswegen eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Brandstetter eingebracht, wie dies sichergestellt werden kann. Eine Lösung wäre seiner Meinung nach, das Wahlrecht für Nebenwohnsitzer ganz abzuschaffen bzw. Briefwahlkarten ausschließlich per RSa-Brief zuzustellen.