Chronik/Niederösterreich

Die Bürgerlisten und das Parteiengesetz

Undurchsichtige Geldströme. Zwielichtige Parteispenden. Fehlende Transparenz. Klingt nach den Angriffen einer unabhängigen Liste auf eine etablierte Partei – ist aber das Gegenteil. Seit Monaten stellen die Grünen in Baden die Bürgerliste "Wir Badener" an den Pranger – und fordern unter Berufung auf das Parteiengesetz eine Offenlegung der Finanzen.

Aber gilt das Gesetz auch für Bürgerlisten? Können sie die Regeln überhaupt einhalten? Oder sind die Vorschriften ohnehin zahnlos?

"Natürlich sind auch Bürgerlisten umfasst", heißt es dazu vom Rechnungshof. Die Regeln über Spenden und Rechenschaftsberichte sind zwar auf politische Parteien ausgelegt, die ihre Satzungen im Innenministerium hinterlegen müssen. Laut §13 gelten sie sinngemäß aber auch für wahlwerbende Parteien – und damit für jede Liste, die für den Gemeinderat kandidiert. Man könne aber nur prüfen, was vorgelegt wird, heißt es vom Rechnungshof. Einfordern oder Sanktionen androhen, könne man nicht.

Großspenden

Schauplatz Baden: Auf 200.000 Euro schätzen die Grünen die Wahlkampfkosten von "Wir Badener" im Jänner, unterstellen meldepflichtige Großspenden und unzulässige Verquickungen zwischen Bürgerliste und einem gleichnamigen Sozialverein. Jowi Trenner, Kopf der Liste bleibt aber dabei: "Die Bestimmungen des Parteiengesetzes über einen Rechenschaftsbericht sind für eine Bürgerliste unerfüllbar." Zwei Wirtschaftsprüfer müssten den Rechenschaftsbericht prüfen. "Würde das Gesetz diesbezüglich wortwörtlich exekutiert, wäre das der Tod aller Bürgerlisten Österreichs."

Der Rechnungshof sieht in einem Bericht sogar den Zweck des Gesetzes gefährdet: Aufgrund der geringen Anzahl der eingelangten Rechenschaftsberichte ist ein wesentliches Ziel (...) – umfassende Transparenz hinsichtlich der Parteienfinanzierung aller Parteien – nicht erreicht.

Zuständig für die Materie ist das Bundeskanzleramt. Dort sieht man aber keinen Bedarf für Änderungen. Meldungen seien die Bringschuld der wahlwerbenden Parteien. Ein aktives Nachforschen und Androhen von Sanktionen hält man angesichts der Vielzahl solcher Listen nicht für sinnvoll – zumal sie nicht zentral erfasst werden. Aber, so heißt es: "Wenn der Rechnungshof aber von Unregelmäßigkeiten erfährt, kann er den Parteien Transparenz Senat einschalten. Das gibt das Gesetz sicher her."