Behörde bestätigt Mängel, aber keine Versäumnisse
Von Stefan Sailer
Die Behörde habe technische Mängel im Hotel Sachsengang über Jahrzehnte ignoriert bzw. erteilte Auflagen im Nachhinein nicht kontrolliert – Mit diesem Vorwurf ging der ehemalige Pächter des Hotels, Rudolf Kuhnert, mit der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf im Dezember hart ins Gericht. Eine Prüfung wurde umgehend veranlasst.
Zwei Monate später bestätigt Bezirkshauptmann Martin Steinhauser zwar die Mängel: „Das Gutachten des TÜV belegt diese, also müssen wir sie anerkennen.“ Allerdings gebe es zu jedem Mangel eine klare Reaktion der Behörde.
Und rechtlich gesehen konnte die Behörde bei einem Verdacht auf Missstände zwar Kontrollen durchführen und die Behebung der Mängel einfordern. Eine Kontrolle ob dies tatsächlich geschehen ist, sei laut Steinhauser erst seit 2015 möglich.
Kuhnert hatte das Hotel im Frühjahr 2014 als Pächter eröffnet. Weil einige Unterlagen und Genehmigungen fehlten, ließ der Unternehmer ein Gutachten des TÜV erstellen. Das Ergebnis war vernichtend: Sowohl die Brandschutz- als auch so manche Bauauflagen seien nicht erfüllt worden.
Minimalbetrieb
Die Behörde reagierte ebenso auf das Ergebnis und ermöglichte ihm nur noch einen Minimalbetrieb mit 20 statt 100 Zimmern. Zudem musste ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Wirtschaftlich war der Betrieb für Kuhnert somit nie zu führen. Die Investitionen für Sanierung und Eröffnung waren jedoch bereits abgeschlossen.
Kuhnerts Anliegen ist deshalb, dass der Schaden (rund 500.000 Euro) von der Behörde abgegolten wird. Aus seiner Sicht hafte die Behörde für diese Versäumnisse. Vorerst möchte er mit der Behörde eine einvernehmliche Lösung erzielen. Steinhauser kündigte jedoch an, dass eine finanzielle Abgeltung wohl nur über den Rechtsweg erfolgen könne. Der Unternehmer schließt diesen jedenfalls nicht aus.
Gleichzeitig kündigte Kuhnert einen „Liebesbrief“ an die Stadt Groß-Enzersdorf an. Denn seinen Aussagen zufolge habe diese, wie die Bezirksbehörde, in der Vergangenheit ebenso Bauauflagen erteilt, aber nicht exekutiert.