Bedingte Haft und 1800 Euro Geldstrafe für Schwert-Dieb
Von Jürgen Zahrl
Ein rund 1000 Euro teures Schwert aus dem 16. Jahrhundert hatte es dem 60-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Korneuburg angetan. Während einer Führung im vergangenen Herbst auf der Rosenburg im Bezirk Horn war er von den historischen Waffen so fasziniert, dass er zugriff und einen Degen unter seiner Jacke verschwinden ließ. Mittwochvormittag mussten sich der 60-Jährige und seine 52-jährige Ehefrau als angeklagte Mittäterin vor Gericht in Krems verantworten. Beide wurden - nicht rechtskräftig - zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.
"Eine auf die nächste Sekunde war es passiert. Erst später ist mir bewusst geworden, was ich gemacht hatte. Ich wollte das Schwert sofort wieder zurückbringen, hatte aber Angst", schilderte der 60-Jährige der Richterin. Stattdessen versteckte er es in seinem Wohnhaus in der Zwischendecke und wartete, bis die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Tür stand. Denn die Bilder aus einer Überwachungskamera brachten die Ermittler sehr schnell auf den Verdächtigen. "Als die Polizisten da waren, habe ich ihnen das Schwert sofort heraus gegeben", betonte der Angeklagte. "Ich werde so etwas nie wieder tun. Kann ich hier einen Schwur ablegen?", fragte der Pensionist. Allerdings konnte ihm die Richterin nicht mehr glauben. Sein Strafregisterauszug beinhaltet bereits drei einschlägige Vorstrafen. Auch jener seiner Ehefrau wies zwei Vorstrafen auf.
"Großer Blödsinn"
"Ich weiß, dass ich einen großen Blödsinn gemacht habe", sagte der 60-Jährige. Auch wegen eines versuchten Diebstahls in einem Baumarkt saß der Mann auf der Anklagebank. Ein Detektiv beobachtete, wie er Klebstoff, Klebebänder und einen Duftspray unter der Jacke verschwinden ließ. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Die Dinge brauche ich nicht einmal." Die Richterin fragte ihn, warum er immer wieder Diebstähle begehen würde? "Ich weiß es nicht", antwortete er. Die Richterin riet ihm zu einer Therapie. Seine Frau, die ihm beim Diebstahl des Schwerts geholfen haben soll, versicherte, bereits in Behandlung zu sein.
Der 60-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten (inklusive drei Jahre Probezeit) und einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Probezeiten seiner Vorstrafen wurden auf fünf Jahre verlängert. Seine 52-jährige Ehefrau erhielt acht Monate Haft bedingt (inklusive drei Jahre Probezeit) und eine Geldstrafe von 480 Euro. Auch bei ihr sind die Probezeiten ihrer Vorstrafen verlängert worden. Da die Staatsanwaltschaft Krems keine Erklärung abgab, sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig.