Chronik/Niederösterreich

Bank muss Opfer entschädigen

Renata F. zählte mit, als die Bankangestellte im November 2009 Schein für Schein auf den Schalter blätterte. Exakt 7838,30 Euro. Die beiden waren aber nicht alleine. Ein Krimineller beobachtete das Geschehen in der Bank-Austria-Filiale in Baden ebenso genau und nahm Frau F. kurz danach das Geld ab. Selbst schuld, möchte man meinen. Doch die 72-Jährige wehrte sich, klagte das Institut und bekam nach einer Berufung nun auch von der zweiten Instanz recht. Die Bank Aus­tria trifft Mitschuld, weil sie zuließ, dass F. jemand quasi über die Schulter schauen konnte. Sie muss die Hälfte des Betrages ersetzen.

Kriminalisten nennen Diebstähle oder Überfälle nach Geldbehebungen "Bankanschluss-Delikte". Oft sind die Opfer betagt, so wie Frau F. Sie deponierte die Hand­tasche auf dem Beifahrersitz, ließ sich danach in ein Gespräch verwickeln. Zu Hause stieg ihr die Röte ins Gesicht. Das Geldkuvert war weg. Sie gestand sich einen Fehler ein, aber "die Bank kann sich nicht abputzen".

Ihr Anwalt, Georg Prchlik, argumentiert: "Das Geldinstitut muss sicherstellen, dass Kunden keiner Gefährdung ausgesetzt sind." Etwa durch Auszahlungen in Nebenräumen. F. erhielt dieses Angebot nicht. Warum nicht? Die Antwort der Bank klang zynisch: 7838,30 Euro seien kein hoher Betrag. Bankintern sei es Usus, dass Summen ab 10.000 Euro in diskreten Zonen ausgehändigt werden. Die Richter widersprachen. Für eine Seniorin sei das viel Geld. Eine Revision ist nicht möglich. Die Bank Austria spricht von einer "Einzelfallentscheidung" und will ihre "Auszahlungspolitik" prüfen.