Aus Lokal gezerrt und mit Messer wüst bedroht
Von Michael Chudik
Zwar standen am Freitag insgesamt drei Angeklagte vor dem Landesgericht St. Pölten, der Prozess drehte sich aber vor allem um einen davon: Einen 34-Jährigen aus St. Pölten. Die Anklageliste des vorbestraften Bosniers ist lang: schwerer Raub, schwere Nötigung sowie mehrfache gefährliche Drohungen und Freiheitsentzug. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, bekannte sich nur teilschuldig.
Die Verhandlung drehte sich vor allem um einen Vorfall im Herbst 2018. Der 34-Jährige habe gemeinsam mit einem 27-jährigen – ebenfalls angeklagten – Freund einen 50-Jährigen aus einem Wettlokal gezerrt und ihn während einer Autofahrt mit dem Tod bedroht. Auch ein Messer sei im Spiel gewesen. Zwar bestritt das Opfer seine ursprünglichen Angaben, da die Aussagen aber unschlüssig waren und es sich um einen Familienfreund handelte, wurden die Erstaussagen als wahr angesehen. Auch die 31-jährige Ex-Freundin des Bosniers war angeklagt, da sie das Tat-Auto lenkte.
Sie war aber nicht nur als Angeklagte, sondern auch als Opfer im Saal anwesend. Ihr Ex-Partner habe ihr immer wieder schwer gedroht, das bestätigen auch zahlreiche Whatsapp-Nachrichten. Oft waren Eifersüchteleien der Grund. Eifersucht hätte den 34-jährigen Angeklagten auch dazu getrieben, im Streit mit zwei Freunden eine Waffe zu ziehen, was er aber bestritt.
Partnerin beraubt
Außerdem sei es mit seiner ehemaligen Partnerin auch zu Streitigkeiten um Geld gekommen, wobei der 34-Jährige einmal rund 600 Euro gestohlen haben soll. Zwar gab die 31-Jährige an, ihm das Geld freiwillig gegeben zu haben, das Schöffengericht sah das anders und entschied für Raub.
Der 34-Jährige musste sich außerdem für einen weiteren Raub verantworten. Bei einem Drogen-Geschäft hätte die Qualität des erworbenen Suchtmittels nicht gestimmt. Daraufhin habe der Angeklagte das Geld (100 Euro) vom Verkäufer zurückverlangt, die Ware behielt er aber. Dabei sei es zu wilden Drohungen gekommen und auch ein Messer sei gezückt worden.
Das Schöffengericht entschied mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für den Bosnier. Auch über den 27-jährigen Mittäter wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe verhängt, diese aber auf drei Jahre bedingt. Die 31-jährige Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.