Chronik/Niederösterreich

40.000 Dosen Red Bull abgezweigt

Red Bull verleiht Flügel“, lautet der Werbeslogan. Bei einem 42-jährigen Berufskraftfahrer aus dem Bezirk Horn hatte der bekannte Energie-Drink vermutlich eine andere Wirkung. Er bekam anscheinend Langfinger verliehen. Innerhalb weniger Monate ließ er aus der Lebensmittelgroßhandelsfirma Kiennast aus Horn knapp 40.000 Dosen Red Bull mitgehen, indem er mehr verladen hatte als er ausliefern musste. Für den Schaden von mehr als 32.000 Euro mussten sich der 42-Jährige und ein 30-jähriger Hehler im Landesgericht Krems verantworten. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht hab?“, sagte der Lkw-Fahrer. Vor Richterin Andrea Hüttl zeigte sich der Angeklagte geständig und versuchte dann doch, Gründe für seinen gewerbsmäßig schweren Diebstahl zu finden. Er habe hohe Schulden, meinte der bisher unbescholtene 42-Jährige. Sein Monatsgehalt – laut eigenen Angaben 2500 Euro netto aus zwei Dienstverhältnissen – hätte zum Leben nicht ausgereicht, weil seine Frau, von der er inzwischen geschieden sei, ständig auf sein Konto zugegriffen habe.

Massiver Geldmangel hat ihn zu den Taten getrieben. Der 42-Jährige zweigte, wie berichtet, von November 2010 bis März 2011 sowie im darauffolgenden November insgesamt acht Mal Red Bull palettenweise ab. Er transportierte die Dosen nach Wien und verkaufte sie weiter.

„Ich hab’ herum gefragt und Abnehmer gefunden“, erklärte der 42-Jährige, der einen 30-jährigen Gemüsehändler neun Mal beliefert habe. Wissentlich, dass die Dosen gestohlen seien, hatte der 30-Jährige die Waren um 75 Cent pro Stück erworben und dann um fünf Cent teurer weiterverkauft. „Das hat sich gar nicht ausgezahlt. Er hat nur zwischen 2000 und 4000 Euro verdient“, sagte Verteidiger Rudolf Mayer, der versuchte, Milderungsgründe für seinen 30-jährigen Mandanten zu finden. Der 42-jährige Hauptangeklagte wurde zu 18 Monaten Haft – davon sechs unbedingt – verurteilt. Der 30-jährige Hehler bekam eine 12-monatige Freiheitsstrafe und muss davon vier Monate absitzen. Beide Urteile sind rechtskräftig.