Zwei Jahre Haft für Bankomat-Diebstahl im Burgenland
Ein 38-jähriger Rumäne ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er am 22. Dezember 2018 in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) mit zwei unbekannten Mittätern einen Bankomaten gestohlen haben soll.
Das Trio war mit einem Auto ins Foyer einer Bank gefahren, befestigte einen Gurt am Automat und riss diesen aus der Verankerung. Anschließend hoben sie den Bankomaten, der 177.000 Euro enthielt, ins Auto.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Rumänen schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vor. Der 38-Jährige bekannte sich schuldig. Ein Bekannter habe ihm im August 2018 in Rumänien vorgeschlagen, in Österreich einen Bankomaten zu stehlen.
„Er hat sich ausgekannt, er hat nur ein Auto gebraucht“, sagte der Angeklagte. Weil der Bekannte gewusst habe, dass er sich mit Autos beschäftige, habe er ihn gefragt, ob er eines zur Verfügung stellen könne. Den dritten Mann habe er nicht gekannt, er sei ein Freund seines Bekannten gewesen.
"Ich habe das Geld gebraucht"
Er habe mitgemacht, weil er das Geld gebraucht habe. „Ich habe eine Tochter, die am Down-Syndrom leidet, und ich habe Geld gebraucht“, sagte der 38-Jährige, der Vorstrafen in Rumänien und Spanien hat.
In Spanien habe er nach dem Diebstahl in Nickelsdorf neuerlich versucht, einen Bankomaten zu stehlen, was aber daran gescheitert sei, dass es nicht gelang, ihn in ein Auto zu heben, sagte Richterin Birgit Falb. Sie wollte wissen, ob es sich dabei um dieselbe Gruppe gehandelt habe. Nein, sagte der Angeklagte, in Spanien seien es Albaner gewesen, die ihn angesprochen hätten.
Der Staatsanwalt hatte allerdings Zweifel an der Geschichte des 38-Jährigen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute immer zufällig an sie herantreten, wenn Bankomaten zu stehlen sind.“ Auch Richterin Karin Lückl meinte, dass es eher nach derselben Tätergruppe aussehe. „Das wäre ein unglaublicher Zufall.“
Der Verteidiger des Rumänen betonte, dass dieser „das untere Glied der Kette“ sei. Er sei der Fahrer gewesen und habe außerdem nur einen geringen Betrag bekommen. 10.000 Euro habe er erhalten, erzählte der 38-Jährige. Beim Aufschneiden des Bankomaten sei er nicht dabei gewesen. Die anderen hätten ihm erzählt, dass 80.000 Euro darin waren. Tatsächlich waren es laut Falb aber 177.000.
Das Schöffengericht sprach den Angeklagten schuldig. Von der zweijährigen Haftstrafe werden ihm neun Monate Vorhaft abgerechnet, weil er in Österreich und Spanien bereits in U-Haft gesessen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.